Die Bundespolizei hat am 20. April 2026 bei einer Ausreisekontrolle am Flughafen Stuttgart einen 23-jährigen türkischen Staatsangehörigen festgestellt, der sich 517 Tage lang illegal in Deutschland aufgehalten haben soll. Der Mann wurde noch am selben Tag nach Istanbul zurückgewiesen.
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle legte die Person einen temporären Reisepass der Türkei vor, konnte jedoch keine weiteren aufenthaltsrechtlichen Dokumente vorlegen. Die Überprüfung in den polizeilichen Informationssystemen ergab, dass gegen den Mann bereits eine Rückkehrentscheidung bestand.
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Aufenthalts ein und initiierte eine Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem. Nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart ordneten die Beamten zur Sicherung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500 Euro an.