Kehl/Offenburg – Ein 31-jähriger Algerier ist am 28. April 2026 von Beamten der Bundespolizei in einem Fernbus an der Europabrücke in Kehl kontrolliert worden. Als Ausweis konnte er lediglich einen gefälschten spanischen Führerschein vorlegen. Weitere für die Einreise nach Deutschland erforderliche Dokumente hatte er nicht dabei.
Da der Sachverhalt eindeutig und die Beweislage klar war und der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hat, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg. Bereits am folgenden Tag, dem 29. April, verurteilte das Amtsgericht Offenburg den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise sowie Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Anschließend wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.
Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragraphen 417 ff. der Strafprozessordnung geregelt und nur vor dem Amtsrichter oder dem Schöffengericht zulässig. Es kommt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage zum Einsatz. Vorrangig wird es gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. So lässt sich eine wirksame Strafverfolgung auch dann sicherstellen, wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig über den Weg der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.