Bei einer Großkontrolle auf der Autobahn A1 in Höhe Wildeshausen haben Polizei und Veterinärbehörden am vergangenen Donnerstag, 9. April 2026, schwerwiegende Verstöße beim Transport lebender Tiere festgestellt. Von mehr als 100 kontrollierten Fahrzeugen wiesen über 70 Prozent der Tiertransporte Mängel auf.
An der behördenübergreifenden Aktion der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg beteiligten sich 55 Einsatzkräfte. Neben Polizeibeamten waren Mitarbeiter mehrerer Veterinärämter aus den umliegenden Landkreisen, zwei Tierärzte des niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) sowie Mitarbeiter des Bundesamtes für Logistik und Mobilität im Einsatz.
Neben zahlreichen Ordnungswidrigkeitsverfahren mussten die Behörden auch mehrere Strafverfahren einleiten. Eine 32-jährige Frau aus Schleswig durfte ihre Fahrt zu einem Pferdeturnier nicht fortsetzen, da sie das Pferde-Gespann ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führte. Gegen sie und ihre Mutter als Fahrzeughalterin leiteten die Beamten Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Besonders schwerwiegend waren die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz: Bei einem doppelstöckigen Rindertransport zum Schlachthof stellten Tierärzte fest, dass mehrere Kühe zu wenig Platz über dem Widerrist hatten. Die Rückenlinie der Tiere stieß gegen die obere Raumbegrenzung, wodurch sich die Kühe nicht mehr artgerecht bewegen konnten.
In zwei weiteren Fällen transportierten Fahrer nicht mehr transportfähige Tiere: Eine Kuh war so verletzt, dass sie sich nur noch eingeschränkt und möglicherweise unter Schmerzen bewegen konnte. Ein Mastschwein auf einem anderen Transport war derart schwer verletzt, dass es nicht mehr aufstehen konnte. Gegen alle beteiligten Fahrer wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.