Schlangenlinien-Fahrt: 33-Jähriger mit über 1,8 Promille gestoppt

(Symbolbild)

Ein aufmerksamer Autofahrer hat am Dienstagabend der Polizei einen Pkw gemeldet, der auf der Dietlinger Straße in Schlangenlinien fuhr. Gegen 23:15 Uhr konnten Beamte des Polizeireviers Pforzheim-Süd den 33-jährigen Opel-Fahrer kurze Zeit später kontrollieren.

Bei der Kontrolle stellten die Polizisten bei dem Mann deutlichen Alkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,8 Promille. Der Fahrer musste daraufhin eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass bereits ab 0,3 Promille von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ gesprochen werden kann. Kommen ab diesem Wert alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personen- oder entsprechendem Sachschaden hinzu, drohen Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen.

Ab 1,1 Promille gilt bei Autofahrern im öffentlichen Straßenverkehr die „absolute Fahruntüchtigkeit“. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger.

Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille steigt das Unfallrisiko um das Zwölffache, wie die Verkehrssicherheitskampagne „Gib Acht im Verkehr“ informiert.

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