Auf dem Gelände einer Grundschule in Wilhelmshaven haben Beamte einen illegal genutzten E-Scooter entdeckt und dessen Weiterfahrt untersagt. Das Fahrzeug entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen für die Teilnahme am Straßenverkehr.
Der E-Scooter verfügte über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, war jedoch weder versichert noch für den Straßenverkehr zugelassen. Die Beamten stellten das Fahrzeug im Rahmen einer Präventionsveranstaltung fest und übergaben es anschließend an die erziehungsberechtigten Eltern.
Die Eltern erklärten gegenüber der Polizei, den E-Scooter über das Internet gekauft zu haben. In der Verkaufsanzeige wurde das Modell gezielt für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren beworben. Der entscheidende Hinweis, dass der E-Scooter ausschließlich „außerhalb der StVZO“ genutzt werden darf und somit nicht im öffentlichen Straßenverkehr zulässig ist, fand sich erst bei genauerer Betrachtung der Anzeige.
Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter der Polizei Varel, nutzt den Vorfall als Anlass für wichtige Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen: Die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr ist in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) geregelt. Voraussetzung ist unter anderem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt wird.
E-Scooter mit ABE sind entsprechend gekennzeichnet und das Typenschild muss Angaben zum Hersteller, zum Typ sowie zur ABE-Nummer enthalten. Nur E-Scooter mit gültiger ABE, bestehendem Versicherungsschutz und einem entsprechenden Versicherungskennzeichen dürfen im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
Die Polizei rät Käufern, sich vor dem Erwerb genau zu informieren und sich die ABE vom Verkäufer vorlegen zu lassen. Zudem sollten Verbraucher darauf achten, dass ein entsprechendes Typenschild am Fahrzeug vorhanden ist. Wer einen E-Scooter ohne ABE im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Darüber hinaus können strafrechtliche Konsequenzen drohen, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Die Beamten weisen außerdem darauf hin, dass E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und erst ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden dürfen. Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt sowie das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind untersagt. Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.