Baden-Württemberg (Bunde): Fünf Haftbefehle am Flughafen Stuttgart vollstreckt – Bundespolizei im Einsatz

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (digitaldaily):

Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart vollstreckte am Weihnachtswochenende vom 23. Dezember 2023 bis 26. Dezember 2023 fünf Vollstreckungshaftbefehle und zog dabei Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.310 Euro ein.

Am Samstagmittag (23. Dezember 2023) musste sich ein 51-jähriger deutscher Passagier wegen Bedrohung verantworten. Die Bundespolizei stieß bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul auf den Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Der Mann konnte nach Begleichen der Geldstrafe von 1.200 Euro den Flug antreten. Am gleichen Nachmittag wurde bei der Ausreisekontrolle nach Pristina ein 31-jähriger kosovarischer Fluggast festgenommen, welcher mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen von der Staatsanwaltschaft Ulm gesucht wurde. Auch dieser Passagier konnte seinen Flug nehmen, nachdem er die verhängte Geldstrafe von 330 Euro bezahlt hat.

In der Nacht zu Heilig Abend (24. Dezember 2023) kontrollierte eine Streife der Bundespolizei im Terminalbereich einen 45-jährigen italienischen Staatsangehörigen und stieß dabei auf gleich zwei Strafvollstreckungshaftbefehle wegen Vergehen gegen das Betäubunsgsmittelgesetz (§ 29 BtmG) der Staatsanwaltschaft Weiden i.d. OPf.. Nachdem der 45-Jährige die gesamte Geldstrafe in Höhe von 1.780 Euro bezahlt hat, durfte er seinen Weg fortsetzen.

Der fünfte Strafvollstreckungshaftbefehl wurde am Nachmittag des zweiten Weihnachtsfeiertags bei der Einreise aus Bukarest vollstreckt. Ein 27-jähriger rumänischer Fluggast musste sich wegen Fälschung beweiserheblicher Daten verantworten und war von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ausgeschrieben worden. Nachdem dieser ebenfalls die Geldstrafe bezahlt hat (2000 Euro), wurde ihm die Einreise gestattet.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)


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