Nordrhein-Westfalen (Hamm): Unbekannter schlägt Fahrzeugscheibe ein und flüchtet

Hamm-Mitte (digitaldaily):

Ein unbekannter Tatverdächtiger beschädigte heute Nacht die Seitenscheibe eines stehenden Dacia in der Borbergstraße – suchte er nach Diebesgut.

Eine Zeugin wurde in der Nacht durch einen lauten Knall geweckt und konnte den Unbekannten noch Richtung Schillerstraße flüchten sehen. Zuvor beschädigte er die Fensterscheibe mit Hilfe eines unbekannten Gegenstandes und durchsuchte das Fahrzeuginnere nach möglichem Diebesgut – jedoch ohne Erfolg.

Ohne Diebesgut flüchtete er in westlicher Richtung auf der Schillerstraße.

Anhand der Zeugenaussage kann der Unbekannte wie folgt beschrieben werden:

Er ist geschätzt zwischen 30 Jahre und 40 Jahre alt, zirka 1,80 Meter groß und hat ein ungepflegtes Erscheinungsbild. Er hat eine dünne Statur und war zum Tatzeitpunkt mit einem braunen Mantel und einer grauen Mütze bekleidet. Zudem trug er einen Bart.

de entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Hamm, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

In ganz NRW: immer mehr Beteiligte verschwinden von Unfallstelle

Die Zahl der Verkehrsunfälle in unserem Bundesland ist erfreulicherweise zurückgegangen. Weniger schön: immer häufiger flüchten Fahrer und Fahrerinnen in Nordrhein-Westfalen von der Unfallstelle. 2015 waren es schon 139.000 Unfallbeteiligte, die einfach verschwanden, 2019 dann mehr als 143 Tausend, also noch einmal fast 5.000 Flüchtige mehr!

Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem“, betont Innenminister Herbert Reul und fügte hinzu: „Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Die Chance mit einer Flucht vom Unfallort davon zu kommen ist nicht gut: 40,9% der Fälle werden von der Polizei aufgeklärt. Von 10 Verkehrsunfällen mit Getöteten und Fahrerflucht wurden 2019 sogar acht Fälle aufgeklärt. Von denen mit Schwerverletzten immerhin noch gut die Hälfte.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ ist die amtlich exakte Bezeichnung für die „Unfallflucht“ – so steht es in §142 des Strafgesetzbuches.


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