Waldbröl (digitaldaily):
Nach einem missglückten Überholmanöver auf dem Friedrich-Engelbert-Weg ist am Montagabend (9. Januar 2024) eine Autofahrerin von der Unfallstelle geflüchtet. Sie meldete sich später auf der Polizeistation Waldbröl, wo ihr Führerschein einbehalten wurde.
Der Unfall ereignete sich am Abend, als eine 57-Jährige aus Windeck mit einem VW Golf einen vorausfahrenden Audi überholen wollte. Beim Wiedereinscheren kam es zu einer seitlichen Kollision der beiden Fahrzeuge. Die Fahrerin des Golfs hielt daraufhin an und betrachtete den Schaden an ihrem Auto. Nach einem kurzen Gespräch mit ihrem Unfallgegner setzte sie sich allerdings wieder in ihren Wagen und fuhr davon.
Noch während der polizeilichen Ermittlungen hinsichtlich des abgelesenen Kennzeichens erschien die 57-Jährige auf der Polizeistation Waldbröl und gab ihre Unfallbeteiligung zu. Aufgrund der Höhe des Fremdschadens beschlagnahmte die Polizei den Führerschein der 57-Jährigen.
Quelle: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis, Übermittlung: news aktuell
(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)
Feigheit oder Blackout: Abhauen nach Unfall nimmt zu
Weniger Verkehrsunfälle in unserem Bundesland – das ist auf jeden Fall eine gute News. Aber: die Polizei ist besorgt, weil immer mehr Fahrer in Nordrhein-Westfalen vom Unfallort einfach abhauen. Innerhalb von nur vier Jahren erhöhte sich die Zahl der Unfallfluchten um 5.000 Fahrerinnen und Fahrer – von 139.000 auf 143.000!
NRW-Innenminister Herbert Reul zu dieser Entwicklung: „Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.
Die Chance mit einer Flucht vom Unfallort davon zu kommen ist nicht gut: 40,9% der Fälle werden von der Polizei aufgeklärt. Noch höher ist natürlich der Druck auf die Ermittler, wenn bei einem Unfall mit Fahrerflucht jemand getötet oder schwer verletzt wurde. Bei den Crashs mit Getöteten wurden acht von zehn Fällen aufgeklärt, bei den Unfällen, bei denen Menschen schwer verletzt wurden, immerhin die Hälfte.
„Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ ist die amtlich exakte Bezeichnung für die „Unfallflucht“ – so steht es in §142 des Strafgesetzbuches.
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