Nordrhein-Westfalen (Recklinghausen): Polizei sucht Fahrer nach Unfall

Recklinghausen (digitaldaily):

Die Polizei sucht nach einem Autofahrer, der am Dienstagmittag auf der Essener Straße stadtauswärts unterwegs war – und dessen Auto bei einem Unfall beschädigt wurde. In der Regel sucht die Polizei nach mutmaßlichen Unfallverursachern, das ist diesmal anders. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte ein 65-jähriger Autofahrer aus Bottrop am Dienstag, gegen 13:50 Uhr, die Fahrspur (stadtauswärts) wechseln und stieß dabei gegen ein anderes Auto. Nach Angaben des 65-Jährigen könnte das Auto weiter auf die A42 gefahren sein. Ein weiterer Augenzeuge berichtete, dass bei dem gesuchten Auto ein Rücklicht kaputt gegangen sei – entsprechende Splitter seien nach dem Aufprall auf die Straße gefallen. An dem Auto des Bottropers entstand ebenfalls Sachschaden, der wird auf etwa 600 Euro geschätzt. Zu dem gesuchten Fahrzeug bzw. dessen Fahrer (oder auch Fahrerin) liegen leider keine weitere Angaben vor. Deshalb sucht die Polizei auch (weitere) Zeugen, die Angaben zu dem Unfall selbst, dem beschädigten Auto oder dem Fahrer Fahrerin machen können. Hinweise nimmt das zuständige Verkehrskommissariat in Gladbeck unter 08001 111 entgegen.

Quelle: Polizeipräsidium Recklinghausen, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Immer mehr Unfallfahrer verschwinden vom Unfallort

Eine gute Nachricht ist ohne Zweifel, dass es in unserem Bundesland immer weniger Verkehrsunfälle gibt. Ein Wermutstropfen: in Nordrhein-Westfalen flüchten Fahrer immer häufiger von der Unfallstelle. 2019, im Vergleich zu 2015, waren 5.000 Unfallbeteiligte mehr verschwunden: insgesamt 143.500 Fahrerinnen und Fahrer!

Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“, warnt Innenminister Herbert Reul.

Die Chance mit einer Flucht vom Unfallort davon zu kommen ist nicht gut: 40,9% der Fälle werden von der Polizei aufgeklärt. Von 10 Verkehrsunfällen mit Getöteten und Fahrerflucht wurden 2019 sogar acht Fälle aufgeklärt. Von denen mit Schwerverletzten immerhin noch gut die Hälfte.

Die „Unfallflucht“ versteht zwar jeder, aber juristisch korrekt heißt es: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – niedergeschrieben in §142 des Strafgesetzbuches.


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