Nordrhein-Westfalen (Hamm): 21-jähriger flüchtet vor Polizei und verursacht Unfall mit PKW

Hamm – Mitte (digitaldaily):

Ein 21-jähriger PKW-Fahrer wollte sich gestern Abend (22. Januar 2024) durch Flucht einer Polizeikontrolle entziehen. Seine Flucht endete beim Abbiegen, als er dabei mit einem geparkten PKW zusammenstieß. Polizeibeamte der Polizeistation Mitte wollten zur oben genannten Zeit auf der Straße Willy-Brandt-Platz einen VW anhalten und kontrollieren. Anstatt anzuhalten beschleunigte der Fahrer und fuhr dann weiter auf den Schwarzen Weg. Die Polizeibeamten nahmen die Verfolgung auf. Als der Flüchtende nach links in die Schillerstraße einbiegen wollte, kollidierte er mit dem geparkten VW und konnte die Fahrt nicht mehr fortsetzen. An Ort und Stelle wurde der Mann durch die Polizei gestellt. Bei seiner Überprüfung stellte sich heraus, dass er unter Drogeneinfluss stand und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem waren die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichen am Samstag (20. Januar 2024) in Hamm entwendet worden. Dem Unfallfahrer wurde eine Blutprobe entnommen, der VW und die Kennzeichen wurden sichergestellt. Den Mann erwartet nun ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, Verdacht auf Kennzeichendiebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotenem Kraftfahrzeugrennen. Der Schaden an den Fahrzeugen wurde auf ca. 3.000 Euro geschätzt.

Quelle: Polizeipräsidium Hamm, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Unfallflucht wird in NRW immer mehr zum Problem

Eine gute Nachricht ist ohne Zweifel, dass es in unserem Bundesland immer weniger Verkehrsunfälle gibt. Weniger schön: immer häufiger flüchten Fahrer und Fahrerinnen in Nordrhein-Westfalen von der Unfallstelle. Innerhalb von nur vier Jahren erhöhte sich die Zahl der Unfallfluchten um 5.000 Fahrerinnen und Fahrer – von 139.000 auf 143.000!

Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem“, betont Innenminister Herbert Reul und fügte hinzu: „Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Präzise 40,9% der Fälle konnten von den Ermitteln aufgeklärt werden. Noch höher ist natürlich der Druck auf die Ermittler, wenn bei einem Unfall mit Fahrerflucht jemand getötet oder schwer verletzt wurde. Bei den Crashs mit Getöteten wurden acht von zehn Fällen aufgeklärt, bei den Unfällen, bei denen Menschen schwer verletzt wurden, immerhin die Hälfte.

Übrigens, der Gesetzgeber spricht weder von Fahrerflucht noch von Unfallflucht. Juristisch korrekt heißt es nach §142 des Strafgesetzbuches (StGB): „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.


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