Nordrhein-Westfalen (Krefeld): Verkehrsunfallflucht – Zeugen gesucht!

Krefeld (digitaldaily):

Auf dem Weidenbruchweg in Linn beschädigte ein flüchtiges Fahrzeug ein geparktes Auto. Einer Spaziergängerin fiel gestern (29. Januar 2024) am Abend ein Auto mit Anhänger auf, das in eine der Stichstraßen des Weidenbruchwegs in Richtung Hausnummer 107 einbog. Kurz darauf hörte sie einen lauten Knall. Als sie in Höhe der Hausnummer 105 ankam, stellte sie einen frischen Unfallschaden an einem Auto fest. Bei dem zuvor beobachteten Pkw soll es sich um eine silberne Mercedes Limousine gehandelt haben, an der ein Tieflader-Anhänger, der zum Transport von Fahrzeugen geeignet wäre, gehangen haben. Inwiefern das Fahrzeug im Zusammenhang zu der Unfallflucht steht, ist Gegenstand der Ermittlungen. Augenzeugen, die den Unfall beobachtet haben oder das Fahrzeug gesehen haben, werden gebeten, sich mit der Polizei Krefeld unter 02151-6340 oder unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipräsidium Krefeld, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Immer mehr Unfallfahrer verschwinden vom Unfallort

Weniger Verkehrsunfälle in unserem Bundesland – das ist auf jeden Fall eine gute News. Aber: die Polizei ist besorgt, weil immer mehr Fahrer in Nordrhein-Westfalen vom Unfallort einfach abhauen. 2019, im Vergleich zu 2015, waren 5.000 Unfallbeteiligte mehr verschwunden: insgesamt 143.500 Fahrerinnen und Fahrer!

NRW-Innenminister Herbert Reul zu dieser Entwicklung: „Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Immerhin, die Aufklärungsquote lag 2019 bei 40,9 %. Werden Menschen von einem Unfallflüchtigen getötet lässt die Polizei nicht locker. So konnten 2019 in 8 von 10 Fällen der Todesfahrer überführt werden. Wurden Menschen schwer verletzt einfach am Unfallort einfach zurückgelassen gelang es in der Hälfte der Fälle, den oder die Schuldige zu finden.

Übrigens, der Gesetzgeber spricht weder von Fahrerflucht noch von Unfallflucht. Juristisch korrekt heißt es nach §142 des Strafgesetzbuches (StGB): „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.


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