Hofheim (digitaldaily):
1. Fahren unter Alkoholeinfluss
Örtlichkeit: 65719 Hofheim am Taunus, Rheingaustraße
Tatzeit: Sonntag, den 4. Februar 2024, 0:35 Uhr
Durch eine Streifenbesatzung der Polizeiwache Hofheim am Taunus wurde ein Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterzogen, welches den Beamten zuvor durch die unsichere Fahrweise auffiel. Bei dem 37-jährigen Fahrer konnte im Rahmen der Verkehrskontrolle Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwillig durchgeführter Promilletest bei dem Fahrer ergab einen Wert von 0,92 Promille. Der Fahrer wurde zwecks Durchführung einer Blutentnahme durch einen Polizeiarzt zur Polizeistation sistiert. Der Fahrzeugschlüssel wurde zur Verhinderung einer Weiterfahrt sichergestellt. Nach Beendigung der Maßnahmen wurde dieser wieder entlassen. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
2. Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
Örtlichkeit: 65719 Hofheim am Taunus, Landesstraße 3017 / Am Wandersmann
Tatzeit: Sonntag, den 4. Februar 2024, 2:55 Uhr
Durch eine Streifenbesatzung der Polizeiwache Hofheim am Taunus wurde ein Fahrzeug im Kreuzungsbereich der L 3017 / „Am Wandersmann“ im Ortsteil Wallau einer Verkehrskontrolle unterzogen. Durch die Beamten konnte zunächst aus dem Fahrzeuginneren starker Cannabis-Geruch wahrgenommen werden. In der Innentür des Fahrzeuges wurde daraufhin Betäubungsmittel, in Form von Haschischklumpen, aufgefunden. Aufgrund des Auffindens wurde durch die Beamten ebenfalls die Fahrtüchtigkeit des 23-jährigen Fahrers überprüft. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf THC. Der Fahrer wurde daraufhin zwecks Blutentnahme durch einen Polizeiarzt zur Polizeistation sistiert und im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet.
3. Wildunfall
Unfallörtlichkeit: Landesstraße 3027 zwischen Eppstein-Ehlhalten und Niedernhausen-Oberjosbach
Unfallzeit: Sonntag, den 4. Februar 204, 0:42 Uhr
Der Fahrer befuhr mit seinem Pkw die L3027 aus dem Ortsteil Ehlhalten kommend in Fahrtrichtung Oberjosbach. Im dortigen Waldstück kreuzte ein Reh die Fahrbahn und es kam zum Zusammenstoß mit dem Fahrzeug. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden. Der Fahrer blieb unverletzt.
In diesem Zusammenhang sind allgemeine Verhaltenshinweise zu beachten.
Taucht ein Wild am Straßenrand oder auf der Straße auf, dann gilt:
– Fernlicht abblenden, geblendete Tiere bleiben meist stehen
– Reduzieren Sie ihre Geschwindigkeit.
Kommen Sie, wenn erforderlich, komplett zum Stillstand. Die Tiere können die Geschwindigkeit Ihres Fahrzeuges nicht einschätzen.
Ist ein Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden, dann:
– Sollten Sie keine unkontrollierten Ausweichmanöver starten. Einen Aufprall vollgebremst auf der Fahrbahn in Kauf zu nehmen ist sicherer als bei einem Ausweichmanöver die Fahrbahn zu verlassen. Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr oder Baumunfälle können bei diesen Geschwindigkeiten zu schweren Verletzungen führen oder gar tödlich enden.
Sollte es zu einem Wildunfall gekommen sein, dann:
– Sichern Sie die Unfallstelle ab. Stellen Sie ein Warndreieck auf. Ziehen Sie sich eine Warnweste an und schalten am Fahrzeug das Warnblinklicht ein. Kontaktieren Sie die Polizei, auch wenn das Wild weggelaufen sein sollte und warten sie vor Ort bis zum Eintreffen der Beamten.
Seien Sie besonders während der Dämmerung, in den Morgen- und Abendstunden bezüglich Wildwechsels aufmerksam und bremsbereit. Trainieren Sie gegebenenfalls Ihr Verhalten bei Notsituationen bei einem Fahrsicherheitstraining.
Gefertigt: Noll, POK
Genehmigt: Döring, PHK
Quelle: PD Main-Taunus – Polizeipräsidium Westhessen, Übermittlung: news aktuell
(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)
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