Baden-Württemberg (Tübingen): Zug muss wegen 20-Jährigem Schnellbremsung einlegen

Tübingen (digitaldaily):

Zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr am Tübinger Hauptbahnhof ist es in der gestrigen Nacht von Montag auf Dienstag gekommen. Gegen 0:35 Uhr (13. Februar 2024) hielt sich ein mit über 2,0 Promille betrunkener Mann offenbar im Gleisbereich nahe des Bahnbetriebswerkes des Hauptbahnhofes auf. Der Lokführer eines auf dem Gleis 21 verkehrender Zuges erkannte den 20-Jährigen noch rechtzeitig, leitete umgehend eine Schnellbremsung ein und kam vor dem jungen Mann zum Stehen. Die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten den unverletzten deutschen Staatsangehörigen noch vor Ort antreffen und für die weiteren polizeilichen Maßnahmen auf das Bundespolizeirevier Tübingen verbringen. Gegenüber der Streife äußerte der 20-Jährige sich verirrt zu haben und eigentlich zum Hauptbahnhof zu wollen. Er muss nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt (Der Bremsweg eines Zuges bei 100 km beträgt bis zu 1.000 Meter). Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmt en Stellen, wie z.B. Über-oder Unterführungen, überquert werden.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Stuttgart, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)


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