Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht das Errichtungsgesetz zum im Grundgesetz verankerten 500 Milliarden Euro umfassenden „Sondervermögen“ für Infrastruktur und Klimaschutz sowie das entsprechende Haushaltsgesetz als verfassungsrechtlich angreifbar an.
„Hier könnte man wirklich Einwände erheben, dass nicht hinreichend Sorge getragen ist, die Verwendung der Kreditmittel ausreichend präzise zu definieren, insbesondere was die Voraussetzungen der zusätzlichen Investitionen betrifft“, erklärte Papier gegenüber der „Welt am Sonntag“. Der Staatsrechtler kritisiert, dass jüngste Hinweise von Wirtschaftsinstituten zeigen, mit den Mitteln aus dem sogenannten Sondervermögen würden auch bestehende Lücken im Kernhaushalt gedeckt.
Dies belege, „dass das Errichtungsgesetz die verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht hinreichend präzisiert, um etwaige Tricksereien zu verhindern“, so Papier weiter. „Die Umsetzung der Grundgesetzänderung ist sicherlich ein Punkt, der rechtlich angreifbar ist.“
Eine abstrakte Normenkontrollklage gegen das Errichtungs- und Haushaltsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht sei denkbar, erläuterte der Professor. „Dafür bräuchte es aber mindestens ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die sehe ich nicht.“
Dennoch solle sich die Bundesregierung nicht zu sicher sein, warnte Papier. „Es könnte auch eine Landesregierung einen Normenkontrollantrag stellen – und es stehen bekanntlich Wahlen an in den östlichen Bundesländern, die zu grundlegend veränderten Regierungsmehrheiten führen könnten. Dann jedenfalls wäre ein Antrag nicht mehr ausgeschlossen.“
Gleichzeitig sprach sich der Jurist gegen eine weitere Lockerung der Schuldenbremse aus. „Ich bin ein entschiedener Gegner der weiteren Lockerung der Schuldenbremse für den Kernhaushalt“, sagte Papier auch mit Blick auf das Europarecht. „Ich finde es bemerkenswert, dass vor allem Parteien, die in Migrationsfragen immer wieder auf angeblich zwingende europarechtliche Vorgaben verweisen, das EU-Recht bei Finanz- und Haushaltsfragen ignorieren. Sie sollten die Maastricht-Kriterien kennen.“