Ein 30-jähriger georgischer Staatsangehöriger ist vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden. Die Bundespolizei hatte den Mann am 12. April an der Tram D Haltestelle in Kehl kontrolliert.
Bei der Kontrolle konnte sich der Georgier nur mit einer nicht schengenwirksamen französischen Asylbescheinigung ausweisen. Die Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass er wissentlich versucht hatte, entgegen eines bis Dezember 2027 befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots einzureisen.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland besitzt, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg. Bereits am 13. April wurde der 30-Jährige im beschleunigten Verfahren verurteilt und anschließend nach Frankreich zurückgewiesen.
Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragrafen 417 ff. der Strafprozessordnung geregelt und ist nur vor Amtsrichtern und Schöffengerichten zulässig. Es erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten mit klarer Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren bei Beschuldigten angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. So stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch dann sicher, wenn keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.