Bei einer Grenzkontrolle in Kehl hat eine 41-jährige Deutsche einer 20-tägigen Haftstrafe entgehen können, weil sie eine geforderte Geldstrafe bezahlte. Die Bundespolizei hatte am 19. Mai 2026 einen Haftbefehl gegen die Frau vollstreckt.
Die Polizistinnen und Polizisten kontrollierten die Deutsche Bei den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in einem Fernreisebus am Grenzübergang Kehl-Europabrücke. Bei der Überprüfung ihrer Personalien stellten die Beamten einen Haftbefehl wegen Unterschlagung fest.
Da die 41-Jährige die geforderte Geldstrafe sofort bezahlen konnte, musste sie nicht ins Gefängnis. Andernfalls hätte sie eine 20-tägige Haftstrafe antreten müssen.