Justizministerin Hubig fordert Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Schwarzfahrern

via dts Nachrichtenagentur

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens aus. Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse plädiert sie für ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Fahrgästen ohne gültiges Ticket.

„Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung“, sagte Hubig der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die bisherige Praxis der Ersatzfreiheitsstrafen stelle die Sinnhaftigkeit der aktuellen Gesetzgebung infrage. „Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“, zitiert die Zeitung die Ministerin weiter.

Die SPD-Politikerin verwies auch auf die Belastungen für Behörden durch die Strafverfolgung. „Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Die schwarz-rote Koalition habe vereinbart, das Strafrecht zu modernisieren. Dabei müsse dann auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens einer kritischen Prüfung unterzogen werden.

Fahren ohne Fahrschein gilt derzeit als Erschleichen von Leistungen und ist damit nach Strafgesetzbuch Paragraf 265a eine Straftat. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es zuletzt 2024 mehr als 144.000 Fälle, in denen die Polizei tätig wurde.