Vier Haftbefehle bei Grenzkontrollen in Freilassing vollstreckt

Symbolbild Bundespolizei

Bei Grenzkontrollen im Raum Freilassing hat die Bundespolizei am 20. April vier Personen festgenommen, gegen die Haftbefehle vorlagen. Während zwei der Gesuchten ihre Geldstrafen bezahlen konnten, mussten zwei andere ins Gefängnis.

Der erste Fall ereignete sich kurz nach Mitternacht am Bahnhof Freilassing. Dort nahmen die Beamten einen 46-jährigen Spanier fest, der wegen Diebstahls von der Staatsanwaltschaft Freiburg gesucht wurde. Der Mann konnte die verhängte Geldstrafe in Höhe von 780 Euro nicht bezahlen und wurde daher in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Am Montagmorgen verhaftete die Bundespolizei in der Kontrollstelle auf der A8 einen 50-jährigen Georgier. Die Staatsanwaltschaft Tübingen suchte nach dem Mann, gegen den das Amtsgericht Reutlingen eine Geldstrafe von 1.800 Euro wegen Diebstahls mit Waffen verhängt hatte. Da er die Strafe nicht zahlen konnte, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen und wurde ebenfalls ins Gefängnis gebracht.

Am Schloßberg in Marzoll kontrollierten die Beamten einen 39-jährigen Kroaten. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte nach ihm wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Amtsgericht Laufen hatte einen Strafbefehl über 2.000 Euro gegen den Mann erlassen. Er konnte seine Geldstrafe bezahlen und seine Reise später auf seinem E-Scooter fortsetzen.

Am frühen Abend stellte die Bundespolizei bei einer Kontrolle auf der A8 einen weiteren Gesuchten fest. Der 35-jährige Grieche war Beifahrer in einem Pkw und wurde von der Staatsanwaltschaft München I wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht. Das Amtsgericht München hatte eine Geldstrafe über 2.000 Euro gegen ihn festgesetzt. Auch er konnte die Strafe bezahlen und einer Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.