Die Bundespolizei hat am Montag, den 20. April, in München zwei Personen aufgrund von Vollstreckungshaftbefehlen festgenommen. Beide Männer wurden nach den Kontrollen in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert, da sie ihre offenen Geldstrafen nicht begleichen konnten.
Den ersten Fall ereignete sich gegen 01:20 Uhr am Karlsplatz (Stachus). Die Einsatzkräfte kontrollierten dort einen 66-jährigen Deutschen und stellten dabei einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I fest. Der Mann war wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 750 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt worden. Da er den offenen Betrag nicht begleichen konnte, erfolgte die Einlieferung in die Haftanstalt.
Rund neun Stunden später, gegen 10:50 Uhr, überprüften Bundespolizisten einen 28-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen im Hauptbahnhof München. Auch hier bestand ein Vollstreckungshaftbefehl – diesmal ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Traunstein. Aufgrund einer Verurteilung wegen Betrugs war eine deutlich höhere Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen offen. Da der Mann den Betrag ebenfalls nicht aufbringen konnte, wurde auch er in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.