Sondengänger zerstören mittelalterliche Ruine am Dreienberg – Polizei warnt vor illegaler Schatzsuche

(Symbolbild)

Unbekannte Täter haben im Herbst vergangenen Jahres eine mittelalterliche Ruine am Dreienberg in der Gemeinde Friedewald schwer beschädigt. Die Sondengänger gruben mit Metalldetektoren und schwerem Werkzeug ein fast einen Meter tiefes Loch mit einem Durchmesser von mehr als einem halben Meter in das Kulturdenkmal. Die Polizei und das Landesamt für Denkmalpflege Hessen haben nun eine gemeinsame Warnung vor den rechtlichen Konsequenzen illegaler Metallsondensuche veröffentlicht.

Die Täter hatten offenbar unterhalb des Mauerwerks einen Fund vermutet und dabei ohne Rücksicht auf die Substanz des Kulturdenkmals gegraben. Zurück ließen sie den unwiederbringlich zerstörten Teil des Denkmals, Verpackungsmaterial der Metallsonde und den abgebrochenen Stiel eines Grabwerkzeugs. Ob die Sondengänger fündig wurden, ist nicht bekannt. Die Beschädigungen wurden bereits am 4. September 2025 festgestellt.

Kriminalhauptkommissar Stahl von der Polizei Bad Hersfeld, der die Ermittlungen leitet, betont die Schwere der Tat: „Im Raum stehen Straftaten wie die Unterschlagung von Bodenfunden oder gemeinschädliche Sachbeschädigungen.“ Die zuständige Bezirksarchäologin Dr. Eveline Saal vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen ergänzt, dass das Hessische Denkmalschutzgesetz Verstöße wie die unerlaubte Suche nach Bodenfunden mit Bußgeldern bis zu einer halben Million Euro ahndet.

Die Ermittler konnten an den hinterlassenen Gegenständen Spuren sichern, mit denen sich eine tatverdächtige Person identifizieren lässt. „Wir werten diese Spuren jetzt aus und speichern sie in unserer Datenbank. Auch wenn wir aktuell vielleicht keinen Täter ermitteln können, bleibt die Möglichkeit, dass wir die Spuren zu einem späteren Zeitpunkt einer bestimmten Person zuordnen und die Tat damit aufklären können“, erklärt Hauptkommissar Stahl. Ermittelte Tatverdächtige müssen mit Wohnungsdurchsuchungen, der Beschlagnahme ihrer oftmals hochwertigen Ausrüstungen und mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Das sogenannte „Sondeln“ oder Sondengehen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der besondere Reiz liegt für viele in dem „Kick“, verborgene Dinge zu entdecken. Antrieb und Ziel sind häufig das Auffinden von kostbaren oder antiken Gegenständen, wie beispielsweise Münzen oder historischen Artefakten, und die Suche nach den im Boden verborgenen Spuren der Vergangenheit.

Die Behörden weisen darauf hin, dass das Sondengehen in Hessen nicht grundsätzlich verboten ist, jedoch strengen gesetzlichen Regelungen unterliegt und eine behördliche Genehmigung benötigt. Gefundene Gegenstände müssen gemeldet werden und können dem sogenannten Schatzregal unterliegen. Neben strafrechtlichen Risiken besteht auch die Gefahr, wertvolle historische Informationen unwiederbringlich zu zerstören, da archäologische Funde ohne fachgerechte Dokumentation einen Großteil ihres wissenschaftlichen Wertes verlieren.

Die Polizei appelliert eindringlich: Wer dem Hobby des „Sondelns“ nachgehen möchte, sollte sich im Vorfeld umfassend über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen informieren und entsprechende Genehmigungen einholen. Das Interesse an Geschichte und verborgenen Schätzen darf nicht dazu führen, dass Kulturdenkmäler beschädigt oder Straftaten begangen werden. Die Ermittlungen wegen Unterschlagung von Bodenfunden und gemeinschädlicher Sachbeschädigung dauern an.