Die Polizei Duisburg hat die Genehmigung für die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone für den Bereich des Hamborner Altmarktes erhalten. Es handelt sich um die erste und bislang einzige Waffen- und Messerverbotszone im Stadtgebiet Duisburg.
Das Ziel der neuen Verbotszone ist es, die Gewaltkriminalität nachhaltig zu reduzieren und das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen im öffentlichen Raum wirksam einzudämmen. Polizeipräsident Alexander Dierselhuis begründete die Maßnahme mit der problematischen Situation vor Ort: „Ob bei Gewalt- oder Eigentumsdelikten oder bei Personenkontrollen am Hamborner Altmarkt – häufig stellten die Einsatzkräfte Waffen, darunter auch Messer, fest.“
Die neue Verbotszone ergänzt bereits bestehende Maßnahmen zur Bekämpfung der örtlichen Kriminalitätsstrukturen. Dazu gehören verstärkte Bestreifung des Bereiches, Schwerpunktkontrollen, strategische Fahndung und mobile Videobeobachtung.
In der definierten Zone ist es künftig rund um die Uhr verboten, Waffen oder gefährliche Gegenstände mitzuführen. Das Verbot umfasst unter anderem Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke, Elektroschocker oder Pfefferspray und viele weitere Gegenstände. Bei Verstößen drohen neben der Sicherstellung der verbotenen Gegenstände Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.
Die Genehmigung wurde bereits im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW veröffentlicht. Als nächster Schritt wird die Waffen- und Messerverbotszone im Bereich des Hamborner Altmarktes durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht. Die Zone soll voraussichtlich in der 18. Kalenderwoche in Kraft treten.