Die Spezialeinheit für Tuner, Raser und Poser (TRuP) des Polizeipräsidiums Südosthessen hat an einem Sonntag und dem darauf folgenden Montag im Raum Hanau, Ronneburg und Offenbach mehrere Fahrzeugführer mit teils gravierenden Verstößen erwischt – darunter ein Wiederholungstäter mit einem illegalen Opel Astra, einen Fahrer ohne Führerschein unter Cannabis-Einfluss und einen BMW-Fahrer mit Tempo 205 auf der Bundesstraße.
Den Auftakt machte am Sonntagnachmittag gegen 14.50 Uhr ein türkischer Hochzeitskorso auf der Eugen-Kaiser-Straße in Hanau. Mit ihrem Videonachfahrsystem dokumentierten die Beamten, wie ein VW Polo die dortige rote Ampel bei einer Rotlichtdauer von unter einer Sekunde überquerte – unmittelbar dahinter ein Audi A6, dessen Fahrer die Kreuzung bei bereits mehr als einer Sekunde Rotlicht passierte. Beide Fahrer, 50 und 30 Jahre alt, wurden angehalten. Den Polo-Fahrer erwartet ein Bußgeld von 90 Euro, der Audi-Fahrer muss mit 200 Euro Bußgeld und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.
Gegen 17 Uhr rückte in Ronneburg ein VW Beetle in den Fokus der Streife – ein Fahrzeug, das bereits mehrfach durch Bürgerbeschwerden wegen übermäßiger Lautstärke und auffälliger Fahrweise aktenkundig geworden war. Der 18-jährige Fahrer und Halter räumte einen Defekt am Flexrohr der Abgasanlage ein, was die Beamten vor Ort bestätigten. Darüber hinaus kamen weitere technische Mängel ans Licht. Die Kennzeichen wurden eingezogen, das Fahrzeug in einer Garage abgestellt, die Weiterfahrt untersagt. Außerdem wurde der junge Mann zu vorangegangenen Lärmverstößen befragt. Ihn erwartet ein Bußgeld von mindestens 100 Euro.
Gegen 20 Uhr geriet auf der Bundesstraße 448 in Richtung Tannmühlkreisel ein BMW M4 Competition ins Visier der TRuP-Streife. Per Videonachfahrsystem wurde dokumentiert, wie der Wagen in der Spitze 205 km/h erreichte – eine massive Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Den 24-jährigen Fahrer erwarten ein Bußgeld von mindestens 600 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot.
Die wohl spektakulärste Kontrolle des Abends folgte gegen 20.30 Uhr in Hanau im Bereich Kinzigbogen. Dort beobachteten die Beamten einen Ford Focus, der auf einem Parkplatz mit hoher Geschwindigkeit Runden drehte, wiederholt stark beschleunigte und die Reifen zum Quietschen brachte. Dabei sei es beinahe zu einer Kollision mit einem geparkten Fahrzeug gekommen. Als der 29-jährige Fahrer anhielt und zu einer sechsköpfigen Personengruppe zurückkehrte, rückte die TRuP-Streife gemeinsam mit zwei weiteren hinzugezogenen Streifen an. Das Ergebnis der Kontrolle: Der Mann besaß keine gültige Fahrerlaubnis, stand unter dem Einfluss von Cannabis und hatte obendrein einen Vollstreckungshaftbefehl sowie einen Vollstreckungsauftrag verschiedener Staatsanwaltschaften in Höhe von insgesamt mehr als 2.100 Euro offen. Nach einer Blutentnahme beglich er die Forderungen. Den Fahrzeugschlüssel hatte ihm ein Bekannter aus der Gruppe überlassen – gegen diesen wird nun ein gesondertes Verfahren wegen des Verdachts eingeleitet, das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen zu haben. Ein 25-jähriger Mitglied der Gruppe fiel zusätzlich dadurch auf, dass er an ein geparktes Fahrzeug urinierte. Alle sechs Personen erhielten einen Platzverweis für den Bereich Kinzigbogen. Weitere Ordnungswidrigkeiten und Fahrzeugmängel in der Gruppe wurden ebenfalls geahndet.
Am Montag verlagerten die Beamten ihre Kontrollen nach Offenbach. Im Bereich der Mühlheimer Straße machte ein Opel Astra OPC durch ein auffällig lautes Abgasgeräusch auf sich aufmerksam. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass das Fahrzeug nahezu auf den Tag genau ein Jahr zuvor bereits wegen zahlreicher Mängel sichergestellt und einem Gutachter vorgeführt worden war – die Betriebserlaubnis war damals erloschen. Ein Abgleich mit dem damaligen Gutachten und vorhandenen Fotos ergab, dass sämtliche unzulässig verbauten Teile erneut am Fahrzeug angebracht worden waren, ergänzt durch weitere illegale Veränderungen. Eine Lautstärkemessung vor Ort ergab 96 Dezibel – erlaubt sind 84 Dezibel. Zum Vergleich: Bei der Sicherstellung im Vorjahr hatte das Fahrzeug bereits 95 Dezibel erreicht. Der Halter machte widersprüchliche Angaben zur Wiederinbetriebnahme und zu den erforderlichen Gutachten. Das Fahrzeug wurde erneut sichergestellt und wird wieder einem Sachverständigen vorgeführt. Den Halter erwarten ein Bußgeld von 90 Euro sowie die Kosten des Gutachtens; die Polizei geht von einer vorsätzlichen Begehung aus.