Kehl: Algerier mit Einreiseverbot bis 2030 nach Frankreich zurückgewiesen

(Symbolbild)

Ein 32-jähriger Algerier ist am Montagnachmittag (27. April 2026) in Kehl von der Bundespolizei zurück nach Frankreich geschickt worden – nachdem er trotz eines laufenden Einreise- und Aufenthaltsverbots illegal nach Deutschland eingereist war.

Aufmerksam auf den Mann wurden zunächst Beamte der Landespolizei, als der 32-Jährige in der Nähe des Bahnhofs versuchte, mehrere geparkte Fahrzeuge zu öffnen. Da er sich nicht ausweisen konnte und gegenüber den Beamten angab, kurz zuvor über die Europabrücke aus Frankreich nach Deutschland gekommen zu sein, übergaben die Landespolizisten ihn zuständigkeitshalber an die Bundespolizei.

Die anschließende Überprüfung seiner Daten brachte gleich mehrere Erkenntnisse zutage: Gegen den algerischen Staatsangehörigen besteht ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das aktuell noch bis ins Jahr 2030 gültig ist. Zudem registrierten die Behörden mehrere Aufenthaltsermittlungen deutscher Stellen gegen ihn. Die Einreise wurde ihm daraufhin verweigert und er nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen über die Europabrücke zurück nach Frankreich gebracht.

» Weitere Polizeimeldungen