Hannover: Betrunkene E-Scooter-Fahrer, 2,29 Promille und ein 16-Jähriger mit gestohlenem Kennzeichen – Polizei zieht Bilanz der Großkontrolle

(Symbolbild)

Bei einer großangelegten Fahrtüchtigkeitskontrolle vergangene Woche in Hannover hat die Polizei insgesamt 84 Fahrzeuge überprüft und dabei 16 Anzeigen wegen Alkohol-, Cannabis- oder Drogenkonsum am Steuer gestellt. Schwerpunkte der Kontrollaktion waren das Umfeld des Frühlingsfestes sowie die Innenstadt.

In zwölf Fällen erhärtete sich der Verdacht der Trunkenheit so weit, dass Strafanzeigen folgten. Vier weitere Fahrer erhielten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Alkohol-, Cannabis- oder Betäubungsmittelkonsums. Die Beamten ordneten insgesamt 14 Blutproben an. Der höchste gemessene Atemalkoholwert lag bei 2,29 Promille. Bei sechs weiteren Fahrern wurde zwar Alkohol festgestellt, die Werte lagen aber noch unterhalb der 0,5-Promille-Grenze.

Bemerkenswert war die Verteilung der Trunkenheitsfahrten: Sie teilten sich etwa zur Hälfte auf Pkw und zur Hälfte auf E-Scooter auf. Angesichts steigender Unfallzahlen betont die Polizei Hannover ausdrücklich die Gefährlichkeit der Elektro-Kleinstfahrzeuge, da Fahrer bei Stürzen kaum geschützt sind.

Besonders ins Auge fiel den Beamten auf der Hamburger Allee ein 16-jähriger Fahrer am Steuer eines VW Golf. An dem Fahrzeug waren in Hannover gestohlene Kennzeichen angebracht. Der Jugendliche besaß keine Fahrerlaubnis, das Fahrzeug war nicht versichert, und zudem bestand der Verdacht auf THC-Einfluss. Die Polizei leitete mehrere Strafverfahren ein, darunter wegen Urkundenfälschung. Im Fahrzeug, dessen Herkunft noch ungeklärt ist, fanden die Beamten außerdem Aufbruchswerkzeug und Vermummungsmaterial. Der 16-Jährige ist der Polizei bereits wegen Eigentumsdelikten bekannt.

In einem weiteren Fall stoppten die Einsatzkräfte einen Fahrer, der nach den Vor-Ort-Tests unter dem Einfluss eines starken Sedativums – also eines Beruhigungsmittels – stand. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen.

Für Aufsehen sorgte zudem ein historischer VW Golf mit H-Kennzeichen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass Motor, Fahrwerk und diverse Bauteile derart massiv und unsachgemäß umgebaut worden waren, dass die Reifen am Radkasten schliffen. Die LED-Frontscheinwerfer waren schlicht mit Kreppband befestigt. Wegen der erheblichen Mängel wurde auch hier die Weiterfahrt sofort untersagt.

Bei zwei Verkehrsteilnehmern ohne festen Wohnsitz in Deutschland behielt die Polizei wegen des Verdachts auf Verkehrsstraftaten jeweils 750 Euro als Sicherheitsleistung ein. Darüber hinaus registrierten die Beamten zwei Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie 23 weitere Ordnungswidrigkeiten, darunter Tuning- und sogenannte Poserverstöße.

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