Gefälschter Reisepass: Tunesier in Kehl nach Schnellverfahren verurteilt

(Symbolbild)

Kehl – Einen Tag nach seiner Festnahme hat das Amtsgericht Offenburg einen 26-jährigen Tunesier wegen versuchter unerlaubter Einreise, Urkundenfälschung und des Verschaffens amtlicher Ausweise zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Beamte der Bundespolizei hatten den Mann am 28. April 2026 an der Tram-D-Haltestelle in Kehl kontrolliert.

Bei der Kontrolle konnte sich der 26-Jährige lediglich mit einem gefälschten belgischen Reisepass ausweisen. Gültige Einreisedokumente hatte er nicht dabei. In seinem Gepäck fanden die Beamten zudem einen gefälschten belgischen Führerschein, den sie sicherstellten.

Da der Sachverhalt klar umrissen war und der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Offenburg. Bereits am 29. April erging das Urteil.

Das beschleunigte Verfahren ist in den Paragraphen 417 ff. der Strafprozessordnung geregelt. Es ist nur vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter sowie dem Schöffengericht zulässig und setzt einen Antrag der Staatsanwaltschaft voraus. Voraussetzungen sind ein einfacher Sachverhalt und eine klare Beweislage. Vorrangig kommt es bei Beschuldigten ohne festen Wohnsitz in Deutschland zum Einsatz – also in Fällen, in denen Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

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