Hannover-Badenstedt – Ein 46-jähriger Mann sitzt in Untersuchungshaft, nachdem er am späten Freitagnachmittag, 1. Mai 2026, auf einem Spielplatz an der Ostafrikastraße versucht hat, einen dreijährigen Jungen gewaltsam wegzubringen, und dessen 58-jährige Großmutter mit einer Schere attackiert hat. Polizeikräfte überwältigten den Angreifer gegen 17:35 Uhr vor Ort.
Nach bisherigen Erkenntnissen des Polizeikommissariats Hannover-Limmer hielt sich die Frau mit ihrem Enkelkind gemeinsam mit anderen Besuchern auf dem Spielgelände auf. Bereits während des Aufenthalts fiel ihr ein Mann auf, der sich auffällig verhielt und über den Platz schlich. Als die übrigen Besucher das Gelände verlassen hatten und der Junge im Sandkasten spielte, ergriff der 46-Jährige das Kind unvermittelt – offensichtlich mit der Absicht, den Spielplatz mit dem Dreijährigen zu verlassen.
Die Großmutter reagierte sofort: Sie hielt ihren Enkel fest und versuchte unter massivem Kraftaufwand, ihn dem Zugriff des Mannes zu entreißen. Daraufhin zog der Täter eine Schere und stach mehrfach auf die 58-Jährige ein. Trotz ihrer Schnitt- und Stichwunden – die sich als oberflächlich herausstellten – warf sie sich schützend über den Jungen am Boden. Anwohner wurden durch die lauten Schreie auf die Situation aufmerksam und eilten zur Hilfe. Da der Angreifer die Schere weiterhin drohend in der Hand hielt, wahrten die Zeugen jedoch Abstand und riefen sofort den Notruf.
Eintreffende Polizeikräfte setzten Reizgas gegen den 46-Jährigen ein, brachten ihn zu Boden und fesselten ihn. Das Kind erlitt Schürfwunden, die Großmutter musste ambulant versorgt werden. Der Festgenommene trug durch das Reizgas leichte Verletzungen davon.
Zwischen dem 46-Jährigen und den beiden Betroffenen bestand nach derzeitigem Ermittlungsstand keinerlei Vorbeziehung – die Beteiligten kannten sich nicht. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen versuchter Freiheitsberaubung, versuchter Entziehung Minderjähriger sowie gefährlicher Körperverletzung ein. Nach der Identitätsfeststellung kam der Mann in Polizeigewahrsam. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover ordnete ein Haftrichter anschließend Untersuchungshaft an.