Bad Salzuflen – Der Großeinsatz der Polizei am Dienstagnachmittag, 28. April 2026, in Bad Salzuflen hat eine überraschende Wendung genommen: Der gesuchte Hund war zu keinem Zeitpunkt entlaufen, befand sich die ganze Zeit im Haus der Familie und stellte damit auch keine Gefahr für Außenstehende dar. Ein 39-jähriger Mann, eine 38-jährige Frau und ihre 19-jährige Tochter waren durch Hundebisse schwer verletzt worden – hatten gegenüber den Behörden jedoch bewusst falsche Angaben gemacht.
Die drei Verletzten hatten am Nachmittag die Feuerwehrwache in Bad Salzuflen aufgesucht und behauptet, von einem freilaufenden Hund gebissen worden zu sein. Daraufhin suchte die Polizei mit starken Kräften nach dem angeblich entlaufenen Tier. Erst die weiteren Ermittlungen förderten den tatsächlichen Ablauf der Geschehnisse zutage. Die Verletzten wurden ins Krankenhaus gebracht.
Nun prüft die Polizei, ob der Familie die Einsatzkosten aufgrund der Falschaussage in Rechnung gestellt werden können. Das Vortäuschen von Straftaten sowie der Missbrauch von Notrufen sind strafbar und werden strafrechtlich verfolgt – dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, ob Gebühren für polizeiliche Tätigkeiten und Auslagen dem Verursacher gegenüber geltend gemacht werden können.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellten die Beamten im Haus der Familie insgesamt vier Hunde fest – darunter zum Teil sogenannte Listenhunde. Für Informationen zum gesundheitlichen Zustand der Tiere und ihrem Verbleib verweist die Polizei an das Kreisveterinäramt beziehungsweise den Kreis Lippe. Wer der Halter der Hunde ist und ob diese ordnungsgemäß angemeldet sind, prüft das zuständige Ordnungsamt der Stadt Bad Salzuflen. Neben dem Vortäuschen einer Straftat steht nun auch ein möglicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz im Raum.