Betrugsversuche in Schwalmstadt: Schockanrufe bei zwei Seniorinnen scheitern

(Symbolbild)

In Schwalmstadt-Treysa sind am Montag zwei Betrugsversuche mit sogenannten Schockanrufen gescheitert. Unbekannte Täterinnen versuchten, von zwei Seniorinnen im Homberger Weg insgesamt 205.000 Euro zu erpressen – gingen aber leer aus.

Zwischen 14 und 16 Uhr rief eine Unbekannte eine Seniorin an und gab sich als deren Nichte aus. Die Betrügerin behauptete auf Russisch, einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und benötige nun eine Kaution von 85.000 Euro. Sie kündigte an, dass jemand das Geld abholen werde.

Gegen 16 Uhr erschien tatsächlich ein Mann an der Wohnung der Seniorin. Als der Ehemann der Frau von ihm einen Ausweis verlangte, verschwand der Unbekannte ohne Beute. Er war etwa 25 Jahre alt, zwischen 175 und 180 Zentimeter groß, hatte kurze schwarze Haare und trug eine Brille. Bekleidet war er mit schwarzer Mütze, schwarzer Weste, schwarzem Hemd und dunkler Hose. Er sprach Russisch.

Gegen 17 Uhr wurde eine weitere Seniorin im selben Straßenzug angerufen. Diesmal gab sich die Anruferin als Tochter aus und behauptete ebenfalls auf Russisch, in einen Unfall verwickelt gewesen zu sein, bei dem eine schwangere Frau verletzt worden sei. Um weitere Konsequenzen zu vermeiden, benötige sie kurzfristig 120.000 Euro.

Die Seniorin wurde jedoch misstrauisch, kontaktierte Verwandte und anschließend ihre echte Tochter. Dabei stellte sich heraus, dass kein Unfall stattgefunden hatte und es sich um einen Betrugsversuch handelte. Zu einer Geldübergabe kam es nicht.

Die Kriminalpolizei Kassel hat die Ermittlungen übernommen. Das zuständige Kommissariat für Straftaten zum Nachteil älterer Menschen bittet Zeugen, die am Montag verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich des Homberger Wegs beobachtet haben, sich unter 0561/9100 zu melden.

Die Polizei warnt erneut vor Schockanrufen. Betrüger geben sich dabei als Angehörige oder Amtspersonen aus und schildern angebliche Notlagen, um hohe Geldbeträge zu erlangen. Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichte fordern niemals telefonisch die Übergabe von Geld oder Wertgegenständen. Betroffene sollten misstrauisch sein, das Gespräch beenden und Angehörige oder die Polizei kontaktieren.

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