Haftbefehl am Hamburger Hauptbahnhof: Bundespolizei schnappt Mann mit 1,19 Promille und Cannabis

(Symbolbild)

Hamburg – Am Donnerstag, dem 1. Mai 2026 gegen 13:25 Uhr hat die Bundespolizei am Hamburger Hauptbahnhof einen 56-jährigen Deutschen festgenommen, gegen den ein Haftbefehl wegen Betrugs vorlag. Aufgefallen war der Mann zunächst, weil er offen Alkohol trank – was am Hauptbahnhof verboten ist.

Eine Präsenzstreife der Bundespolizei beobachtete den Mann am Südsteg im Eingangsbereich Fischerturm, wo er für jedermann sichtbar Alkohol konsumierte. Als die Beamten ihn darauf ansprachen und auf das geltende Alkoholkonsumverbot hinwiesen, zeigte er sich uneinsichtig und unkooperativ. Eine anschließende Überprüfung seiner Personalien brachte die entscheidende Erkenntnis: Der 56-Jährige war zur Festnahme ausgeschrieben.

Er hatte wegen einer früheren Betrugsverurteilung noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen oder alternativ eine Geldstrafe von 300 Euro zu zahlen. Auf dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof, wohin man ihn brachte, konnte er die Summe nicht aufbringen. Ein hinzugezogener Amtsarzt bestätigte seine Gewahrsamsfähigkeit. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,19 Promille.

Bei einer Durchsuchung auf der Wache fanden die Beamten zudem 44 Gramm Cannabis bei dem Mann. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines Verstoßes nach dem Konsumcannabisgesetz gefertigt. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde er in die Untersuchungshaftanstalt gebracht.

Das Alkoholkonsumverbot am Hamburger Hauptbahnhof gilt seit dem 2. April 2024. Es wurde zur Steigerung von Sicherheit und Sauberkeit eingeführt und umfasst den Konsum sowie das offene Mitführen von Alkohol im Bahnhofsgebäude, in der Wandelhalle und auf den angrenzenden Vorplätzen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

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