Ab dem 15. April 2026 nimmt in Hamburg die neue „Gemeinsame Eingangs- und Bearbeitungsstelle“ (GEBS) im Probebetrieb ihre Arbeit auf. Die innovative Kooperation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft soll die Bearbeitung von Massendelikten schneller, fokussierter und ressourcenschonender gestalten. Hamburg ist mit dieser gemeinsamen Strafverfolgungsstrategie bundesweit Vorreiter.
Insgesamt 56 Mitarbeitende des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft arbeiten in der neuen Stelle unter einem Dach zusammen. Davon stammen 40 Beschäftigte von der Polizei, darunter Entscheiderinnen und Entscheider sowie Kriminalassistentinnen und Kriminalassistenten. Die Staatsanwaltschaft steuert 16 Mitarbeitende bei – Dezernentinnen und Dezernenten sowie Servicekräfte.
Die GEBS konzentriert sich auf sogenannte Massendelikte wie Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung oder Hausfriedensbruch. Neu eingehende Strafverfahren werden nicht mehr getrennt voneinander, sondern gemeinsam und zielgerichtet bearbeitet. Die Hamburger Polizei rechnet mit rund 35.000 Verfahren jährlich aus dem entsprechenden Deliktskatalog.
Unmittelbar nach dem Eingang einer Strafanzeige erfolgt eine Entscheidung über das weitere Vorgehen. Dazu gehört die Zusammenführung mehrerer Strafverfahren bei Wiederholungstätern, schnellere Entscheidungen über Strafbefehlsanträge oder Anklageerhebungen sowie die frühzeitige Einstellung von Verfahren bei Geringfügigkeit oder fehlenden Ermittlungsansätzen.
„In Hamburg arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt an zwei Seiten des gleichen Schreibtisches zusammen“, erklärte Innensenator Andy Grote. Die Innovation erhöhe die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden deutlich und vermeide Doppelarbeit. Wiederholungstäter könnten dank der direkten Zusammenführung von Verfahren schneller und konsequenter zur Rechenschaft gezogen werden.
Justizsenatorin Anna Gallina betonte: „Hamburg entwickelt die Strafverfolgung weiter und optimiert die Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft.“ Die hohen Zahlen gerade bei Massendelikten erforderten neue Lösungsansätze. Die räumliche Nähe mache Abstimmungen bei der Bearbeitung von Fällen einfacher und stärke das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat.
Polizeipräsident Falk Schnabel bezeichnete die Zusammenarbeit als „bundesweit einmalige Form“, die die Kriminalitätsbekämpfung in Hamburg deutlich effektiver mache. Bürgerinnen und Bürger erhielten zügiger eine Rückmeldung zu ihren Strafanzeigen.
Generalstaatsanwalt Dr. Jörg Fröhlich hob hervor, dass der erhoffte Effizienzgewinn ohne Personalzuwachs und weitere Haushaltsmittel eintreten solle. Hamburg sei bundesweit die erste Stadt, die eine solch enge Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Organisationseinheit erprobe.
Die Einrichtung der GEBS geht auf eine Arbeitsgruppe zurück, die über Monate klare Kriterien und Standards für eine gemeinsame Bewertung von Verfahren aus dem Bereich der Massenkriminalität entwickelt hat. Geplant ist zunächst ein Probebetrieb von mindestens einem Jahr, anschließend sollen die Ergebnisse und Erfahrungen evaluiert werden.
Im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 23. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft hatten SPD und Grüne vereinbart, die Effektivität der Strafverfolgung durch eine wirkungsorientierte gemeinsame Strafverfolgungsstrategie von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften zu erhöhen.