Rumäne mit Einreisesperre festgenommen: 594 Tage Reststrafe wegen Betrugs

(Symbolbild)

Bundespolizisten haben am Mittwochabend (22. April 2026) am Autobahngrenzübergang Weil am Rhein einen 57-jährigen rumänischen Staatsangehörigen festgenommen, gegen den ein Haftbefehl vorlag. Der Mann muss nun eine Restfreiheitsstrafe von 594 Tagen absitzen, obwohl er sich eigentlich gar nicht in Deutschland aufhalten durfte.

Bei der Kontrolle der Personalien stellten die Einsatzkräfte fest, dass der in Rumänien wohnhafte Mann per Haftbefehl gesucht wurde. Ein Gericht hatte ihn im Jahr 2021 wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach einer Teilverbüßung schoben die deutschen Behörden den Verurteilten nach Rumänien ab und verhängten gleichzeitig eine mehrjährige Einreisesperre für Deutschland.

Da der 57-Jährige trotz der Einreisesperre erneut nach Deutschland eingereist war, nahm ihn die Bundespolizei fest und lieferte ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Nach der Verbüßung der Restfreiheitsstrafe von 594 Tagen droht ihm die erneute Abschiebung nach Rumänien.

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