Bei einer großangelegten Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs an der Autobahn A1 bei Dinklage haben Polizeibeamte am Dienstag gravierende Verstöße festgestellt. 16 Beamte der Polizeidirektion Oldenburg kontrollierten mit Unterstützung der Polizei Bremen von 8.30 bis 15 Uhr insgesamt 28 Beförderungseinheiten.
Besonders schwerwiegend war der Fall eines 48-jährigen Fahrers, der 22 Tonnen hochgefährliche Chemikalien transportierte. Die Ladung bestand aus Cyanchlorid und Allylalkohol – Stoffe, die als flüssig, ätzend und brennbar eingestuft sind. Bei der Kontrolle entdeckten die Beamten, dass zahlreiche Fässer aus Kunststoff und Stahl auf der Ladefläche verrutscht waren und unzureichend gesichert waren. Mehrere Behälter wiesen bereits deutliche Beschädigungen in Form von tiefen Kratzspuren und Dellen auf. Besonders kritisch bewerteten die Kontrolleure mehrere Kunststofffässer, die durch die Krafteinwirkung der verrutschten Ladung derart gestaucht und eingedellt waren, dass ein Austreten der hochgiftigen Substanzen bei Fortsetzung der Fahrt nicht mehr auszuschließen war. Die Weiterfahrt wurde bis zur ordnungsgemäßen Umladung und Sicherung untersagt. Gegen den Fahrzeugführer, den Verlader sowie den Gefahrgutverantwortlichen des Beförderungsunternehmens leiteten die Beamten Verfahren ein.
Ein weiterer gravierender Fall betraf einen 48-jährigen Fahrer, der 16 Tonnen Lithium-Ionen-Solarspeicher transportierte. Bei der technischen Kontrolle seines Sattelanhängers stellten die Beamten einen massiv beschädigten Reifen an den Aufliegerachsen fest. Die Verkehrssicherheit war nicht mehr gewährleistet – ein plötzliches Platzen des Reifens während der Fahrt hätte bei dem hohen Gewicht und der Beschaffenheit der Ladung katastrophale Folgen haben können. Die Beamten ordneten noch direkt am Kontrollort den Austausch des defekten Reifens an. Erst nach dem fachgerechten Reifenwechsel durfte der Fahrer weiterfahren. Gegen ihn und den Fahrzeughalter wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei den Längenmessungen fielen gleich zwei Fahrzeuge negativ auf: Ein 56-jähriger Fahrer war mit seinem Sattelzug auf dem Rückweg von einem Gefahrguttransport. Beladen war der Sattelanhänger mit einem 45-Fuß-Container. Die Beamten stellten fest, dass der hintere Unterfahrschutz mechanisch ausgefahren war. Durch diese bauliche Veränderung vergrößerte sich die Gesamtlänge des Sattelzuges um 35 Zentimeter auf insgesamt 17,00 Meter. Damit wurde das gesetzlich zulässige Höchstmaß überschritten. Da der Fahrer keine erforderliche Ausnahmegenehmigung vorlegen konnte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Neben dem Bußgeldverfahren gegen den Fahrer leiteten die Beamten auch gegen den verantwortlichen Beförderer ein Vermögensabschöpfungsverfahren ein, da sich dieser durch die Nutzung des überlangen Gespanns einen unlauteren wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Konkurrenz verschafft haben könnte.
Einem 52-jährigen Kraftfahrer untersagten die Einsatzkräfte ebenfalls die Weiterfahrt, da auch seine Fahrzeugkombination die gesetzlich vorgeschriebenen Abmessungen überschritten hatte. Der Gliederzug war um mehr als 100 Zentimeter zu lang. Auch gegen diesen Fahrzeugführer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bei der Kontrolle eines Sattelzugs mit gefährlicher Ladung stand neben der Überprüfung der Fracht auch der Fahrzeugführer im Fokus der polizeilichen Maßnahmen. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien ermittelten die Beamten, dass gegen den 36-jährigen Kraftfahrer eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung vorlag. Nachdem die Identität zweifelsfrei festgestellt, die aktuelle Anschrift aufgenommen und die entsprechenden Behörden informiert worden waren, konnte der 36-Jährige seine Fahrt fortsetzen.