Duisburg-Hamborn – Seit dem 21. April 2026 gilt rund um den Hamborner Altmarkt eine dauerhafte Waffen- und Messerverbotszone. Rund 50 Schilder kennzeichnen den betroffenen Bereich, in dem es künftig rund um die Uhr verboten ist, Waffen oder gefährliche Gegenstände mitzuführen. Die Polizei Duisburg hat nun in einer FAQ-Meldung die wichtigsten Fragen zur neuen Regelung beantwortet.
Das Verbot gilt für Taschenmesser, Pfefferspray, Schlagstöcke und Schusswaffen gleichermaßen. Der genaue Zuschnitt der Zone mit den betroffenen Straßenzügen ist auf der Internetseite der Polizei Duisburg unter duisburg.polizei.nrw/artikel/waffen-und-messerverbotszone-in-duisburg aufgelistet. Dort kann auch ein Informationsflugblatt für Anwohner heruntergeladen werden.
Ausnahmen gelten für Personen mit waffenrechtlicher Erlaubnis sowie für Amtsträger wie Polizisten und vergleichbare Berufsgruppen. Bei Messern haben zudem Gewerbetreibende und gastronomische Betriebe ein berechtigtes Interesse und sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen.
Wer ohne ein solches berechtigtes Interesse mit einer Waffe oder einem verbotenen Gegenstand in der Zone angetroffen wird, muss mit der Sicherstellung des Gegenstands und einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Waffengesetz werden davon unabhängig weiterverfolgt: Das Mitführen einer scharfen Schusswaffe stellt unabhängig von der Verbotszone eine Straftat dar und wird konsequent geahndet.
Die Zone ermöglicht der Polizei zudem verdachtsunabhängige Kontrollen – also Überprüfungen ohne konkreten Tatverdacht – die über die bislang bestehenden Befugnisse hinausgehen. Eine zeitliche Befristung der Maßnahme gibt es nicht.
Begründet wird die Einrichtung der Verbotszone mit den Straftaten der vergangenen Jahre, bei denen wiederholt Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände zum Einsatz kamen und Menschen teils schwer verletzt wurden. Die Maßnahme ist laut Polizei kein pauschales Mittel gegen Waffenkriminalität im gesamten Duisburger Stadtgebiet, sondern ein spezifischer Baustein gegen kriminelle Strukturen rund um den Hamborner Altmarkt. Konkrete Ziele sind, potenziell gefährliche Situationen im Vorfeld zu erkennen und zu unterbinden, präventives Einschreiten zu ermöglichen, Verstöße konsequent zu ahnden, illegal mitgeführte Waffen einzuziehen und Gewaltkriminalität nachhaltig zu reduzieren.