Bei zwei E-Scooter-Unfällen am Wochenende in Dortmund und Lünen wurde ein 20-jähriger Fahrer schwer verletzt. Ein zweiter Unfall endete glimpflich, obwohl der E-Scooter regelwidrig von zwei Personen genutzt wurde.
Der schwere Unfall ereignete sich in der Nacht zu Samstag (9. Mai 2026) gegen 1.20 Uhr an der Kreuzung Brackeler Straße/Im Spähenfelde in Dortmund. Ein 19-jähriger Autofahrer aus Selm fuhr auf der Brackeler Straße Richtung Osten und passierte die grüne Ampel. Zur gleichen Zeit wollte der 20-jährige Dortmunder E-Scooter-Fahrer vom südlichen auf den nördlichen Geh- und Radweg der Brackeler Straße wechseln – ohne auf den Verkehr zu achten. Das vorfahrtsberechtigte Auto erfasste ihn seitlich.
Durch den Zusammenstoß stürzte der E-Scooter-Fahrer zu Boden und erlitt schwere Verletzungen. Rettungskräfte brachten den 20-Jährigen in ein Krankenhaus, wo er stationär behandelt wird. Lebensgefahr konnte ausgeschlossen werden. Während die Polizei den Unfallort untersuchte, war die Brackeler Straße in östlicher Richtung gesperrt.
Der zweite Unfall passierte am späten Samstagabend gegen 23.48 Uhr in Lünen. Auf einem E-Scooter befanden sich unerlaubt zwei Personen. Während der Fahrt erlitt der 16-jährige Mitfahrer einen medizinischen Notfall, sackte zusammen und stürzte auf die Fahrbahn. Rettungskräfte brachten den Jugendlichen aus Lünen in ein Krankenhaus. Er blieb unverletzt.
Die Polizei nutzt die Vorfälle für einen eindringlichen Appell: E-Scooter-Fahrer sollten unbedingt einen Helm tragen. Zwar besteht wie bei Fahrrädern keine gesetzliche Helmpflicht, doch Kopfverletzungen gehören zu den schwersten Folgen von Stürzen. Ein Helm könne im Ernstfall den Unterschied machen zwischen einem blauen Fleck und lebensgefährlichen Verletzungen.
Außerdem weist die Polizei ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter nur von einer Person genutzt werden dürfen. Das Mitführen weiterer Personen erhöhe das Unfallrisiko erheblich.