Baden-Württemberg (Weil am Rhein): Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle an Grenzübergang Friedlingen

Weil am Rhein (digitaldaily):

Zwei Männer mussten in Haft. Die beiden anderen Gesuchten, konnten die Geldstrafe bezahlen.

Bereits am Samstagabend, den 23. Dezember 2023 geriet ein 41-jähriger Schweizer Staatsangehöriger in die Kontrolle der Bundespolizei. Da er wegen eines Betäubungsmittelvergehens vor fünf Jahren durch ein deutsches Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, diese jedoch nicht bezahlte, erließen die Justizbehörden Haftbefehl. Nach Bezahlung der geforderten 2.520 Euro, durfte der Mann weiterreisen. Am Sonntagmorgen, den 24. Dezember 2023 kontrollierten die Einsatzkräfte einen 31-jährigen französischen Staatsangehörigen. Weil er sich laut Urteil unerlaubt von einem Unfallort entfernte, verhing ein Gericht eine Geldstrafe von 1.000 Euro, die dieser jedoch nicht bezahlte. Vor Ort konnte er den Betrag aufbringen und durfte ebenfalls weiterreisen. Weniger Glück hatte wenig später ein 33-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, gegen den gleich zwei Haftbefehle zu vollstrecken waren. Jeweils wegen Eigentumsdelikten war der Mann zu Geldstrafen verurteilt worden. Anstatt die geforderten 3.789 Euro an die Gerichtskasse zu bezahlen, tauchte der Mann unter. Auch gegenüber der Bundespolizei konnte der fällige Betrag nicht entrichtet werden und der Mann fand sich zur Verbüßung der mehrmonatigen Ersatzfreiheitsstrafe in der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt wieder. Wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte ein Gericht vor zwei Jahren einen 33-jährigen deutschen Staatsangehörigen der ebenfalls am Sonntagmorgen mit der Straßenbahn einreiste. Auch er war der Gerichtskasse die auferlegte Geldstrafe schuldig geblieben. Da auch er nicht bezahlen konnte, erfolgte die Festnahme und die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung der 40-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)


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