Nordrhein-Westfalen (Münster): Unfallflucht in Trio – Fahrzeug am Unfallort zurückgelassen – Zeugen gesucht

Münster (digitaldaily):

Am späten Mittwochabend (27. Dezember 2023) ist es an der Einmündung Merkureck / Hohe Geest zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einer Ampelanlage gekommen.

Ersten Ermittlungen zufolge befuhr der Fahrer aus Richtung Marktallee die Straße Hohe Geest in Richtung Merkureck unterwegs. Aus noch ungeklärter Ursache verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen eine im Einmündungsbereich befindliche Ampelanlage und ein Verkehrszeichen. Diese wurden durch den Zusammenprall stark beschädigt. Im Anschluss an den Unfall entfernten sich drei Personen fußläufig vom verunfallten Auto. Den Mercedes ließen sie stark beschädigt an der Unfallstelle zurück.

Die Personen werden nach Zeugenaussagen wie folgt beschrieben. Einer der Personen soll männlich, circa 18 bis 25 Jahre alt, 1,70 Meter groß und von korpulenter Statur sein. Ein Zweiter soll ebenfalls männlich, circa 18 bis 25 Jahre alt und 1,80 Meter groß sein. Die dritte des Trios soll eine Frau im Alter von 18 bis 25 Jahren und mit blonden Haaren sein. Eingesetzte Polizisten stellten das verunfallte und zurückgelassene Fahrzeug sicher.

Augenzeugen die Hinweise zu den flüchtigen Personen geben können, werden gebeten, sich unter 0251 275-0 bei der Polizei zu melden.

Quelle: Polizei Münster, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Kein Kavaliersdelikt: Flucht vom Unfallort

Die Zahl der Verkehrsunfälle in unserem Bundesland ist erfreulicherweise zurückgegangen. Weniger schön: immer häufiger flüchten Fahrer und Fahrerinnen in Nordrhein-Westfalen von der Unfallstelle. Innerhalb von nur vier Jahren erhöhte sich die Zahl der Unfallfluchten um 5.000 Fahrerinnen und Fahrer – von 139.000 auf 143.000!

Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem“, betont Innenminister Herbert Reul und fügte hinzu: „Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“.

Die Chance mit einer Flucht vom Unfallort davon zu kommen ist nicht gut: 40,9% der Fälle werden von der Polizei aufgeklärt. Werden Menschen von einem Unfallflüchtigen getötet lässt die Polizei nicht locker. So konnten 2019 in 8 von 10 Fällen der Todesfahrer überführt werden. Wurden Menschen schwer verletzt einfach am Unfallort einfach zurückgelassen gelang es in der Hälfte der Fälle, den oder die Schuldige zu finden.

Die „Unfallflucht“ versteht zwar jeder, aber juristisch korrekt heißt es: „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – niedergeschrieben in §142 des Strafgesetzbuches.


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