Hamburg (digitaldaily):
Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr heute Morgen ein Mann (Alter: 32 Jahre) mit einem Regionalzug auf der Strecke Tostedt – Hamburg-Harburg ohne eine gültige Bahnfahrkarte.
Da der marokkanische Staatsangehörige dem Zugbegleiter bei der Fahrkartenkontrolle weder eine gültige Bahnfahrkarte noch Identitätspapiere vorzeigen konnte, forderte der Zugbegleiter die Bundespolizei zum nächsten Halt des Zuges im Bahnhof Hamburg-Harburg an.
Bei Erkennen der Bundespolizeistreife auf dem Bahnsteig im Bahnhof Hamburg-Harburg versuchte der Tatverdächtige durch Weglaufen zu flüchten. Bereits nach einigen Metern konnten die eingesetzten Bundespolizisten die Flucht stoppen und den Mann festhalten.
Da die Identität des Beschuldigten vor Ort nicht festgestellt werden konnte, wurde er dem Bundespolizeirevier Hamburg-Harburg zugeführt.
In der Wache wurde im Rahmen der Identitätsfeststellung ermittelt, dass der Mann mit insgesamt drei Haftbefehlen bereits gesucht wurde.
1)Der wegen der Straftat „Körperverletzung“ Gesuchte hatte seit März 2021 eine Geldstrafe von 1.200 Euro nicht gezahlt und muss bei diesem Haftbefehl jetzt noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen verbüßen.
2)Zudem bestand noch ein Haftbefehl wegen der Straftaten „Räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung“ seit Januar 2023. Hier muss der Verurteilte als Restfreiheitsstrafe noch 160 Tage von ursprünglich einem 1 Jahr verbüßen.
3)Der dritte Haftbefehl wegen der Straftaten „Diebstahl, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung“ bestand seit Februar 2021. Hier muss der Verurteilte als Restfreiheitsstrafe noch 71 Tage von ursprünglich 7 Monaten verbüßen.
Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit der Person. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Promillewert von 0.0 Promille.
Der 32-Jährige wurde nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen einer Haftanstalt zugeführt.
Gegen den verhafteten Mann wurde ein weiteres Strafanzeige wegen der Straftat Erschleichen von Leistungen eröffnet. Dieses Verfahren wird durch den Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.
Zudem wurde eine Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts gegen den Mann gefertigt. Hier werden zuständigkeitshalber die weiteren Ermittlungen durch das Landeskriminalamt der Landespolizei Hamburg geführt.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg, Übermittlung: news aktuell
(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)
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