Nordrhein-Westfalen (Hamm): Unfallflucht: Porsche zurückgelassen

Hamm – Heessen (digitaldaily):

Nach einem Verkehrsunfall gestern Nacht (3. März 2024) am Kreisverkehr Ahlener Straßeelstraße, wurde ein weißer Porsche Cayenne von seinem Fahrer zurückgelassen. Der Fahrer hatte den Kreisverkehr offensichtlich mit zu hoher Geschwindigkeit befahren und war aus diesem Grunde von der Fahrbahn abgekommen und mit einer Laterne kollidiert. Aufgrund der Kollision wurde ein Zeuge auf den Verkehrsunfall aufmerksam. Er konnte beobachten wir der Porschefahrer nach dem Unfall telefonierte. Doch statt der Polizei erschien ein BMW an der Unfallstelle, in den die Beifahrerin aus dem Porsche einstieg. Außerdem wurde noch Gepäck vom Porsche in den BMW umgeladen. Nachdem der BMW die Unfallstelle verlassen hatte, entfernte sich auch der Unfallfahrer von der Unfallstelle. Der flüchtige Fahrer des Porsche wurde wie folgt beschrieben: 25-30 Jahre alt; 1.80m bis 1.85m groß; kurze, dunkle Haare; Vollbart; helle Bekleidung; südosteuropäisches Erscheinungsbild. Bei dem Verkehrsunfall entstand ein Sachschaden in einer Höhe von insgesamt etwa 32.000 Euro. Der stark beschädigte Porsche wurde von der Polizei sichergestellt. Zeugenhinweise zu dem flüchtigen Porschefahrer und seiner Beifahrerin oder dem Fahrer des BMW werden telefonisch unter 02381 916-0 oder als Email an hinweise.hamm@polizei.nrw.de entgegengenommen.

Quelle: Polizeipräsidium Hamm, Übermittlung: news aktuell

(Alle Informationen beruhen auf Angaben der zuständigen Polizei von heute)

Immer mehr Unfallfahrer verschwinden vom Unfallort

Weniger Verkehrsunfälle in unserem Bundesland – das ist auf jeden Fall eine gute News. Aber: die Polizei ist besorgt, weil immer mehr Fahrer in Nordrhein-Westfalen vom Unfallort einfach abhauen. Innerhalb von nur vier Jahren erhöhte sich die Zahl der Unfallfluchten um 5.000 Fahrerinnen und Fahrer – von 139.000 auf 143.000!

Die steigende Zahl von Unfallfluchten ist ein echtes Problem. Da geht es nicht nur um Sachschäden in Millionenhöhe, da werden Menschen verletzt und sogar getötet“, warnt Innenminister Herbert Reul.

Immerhin, die Aufklärungsquote lag 2019 bei 40,9 %. Werden Menschen von einem Unfallflüchtigen getötet lässt die Polizei nicht locker. So konnten 2019 in 8 von 10 Fällen der Todesfahrer überführt werden. Wurden Menschen schwer verletzt einfach am Unfallort einfach zurückgelassen gelang es in der Hälfte der Fälle, den oder die Schuldige zu finden.

Übrigens, der Gesetzgeber spricht weder von Fahrerflucht noch von Unfallflucht. Juristisch korrekt heißt es nach §142 des Strafgesetzbuches (StGB): „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.


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