Nach einem gewerbsmäßigen Computerbetrug mit 9.500 Euro Schaden sitzt ein 21-jähriger Mann in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht Heidelberg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen.
Der Mann soll sich auf bisher unbekannte Weise Zugang zum Online-Banking-Account einer Familie aus Sinsheim verschafft haben. Am 12. Mai 2026 tätigte er nach Angaben der Ermittler insgesamt vier unberechtigte Online-Überweisungen von drei Konten der Familie. Dabei überwies er insgesamt 9.500 Euro an unterschiedliche Goldhandelsfirmen und bestellte dort Gold.
Als Versandadresse für das bestellte Gold gab er unter Nutzung eines Pseudonyms die Anschrift eines Berliner Hotels an. Bei der Abholung einer fingierten Goldlieferung nahmen Beamte des Landeskriminalamts Berlin den 21-Jährigen am 20. Mai 2025 an der Lieferadresse vorläufig fest.
Noch am selben Tag erließ die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Am 21. Mai 2026 wurde er dem Amtsgericht Tiergarten vorgeführt, das den Haftbefehl eröffnete und in Vollzug setzte. Anschließend kam der Mann in die Justizvollzugsanstalt Moabit.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg und der Staatsanwaltschaft Heidelberg dauern an.