An der deutsch-niederländischen Grenze haben Polizeibeamte am Montagabend einen 25-jährigen Algerier festgenommen, der per Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann hatte gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen und war untergetaucht.
Eine Streife der Landespolizei kontrollierte den Mann gegen 23 Uhr in der Ortschaft Rütenbrock. Da er keine gültigen Aufenthaltsdokumente vorweisen konnte und zuvor offenbar aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist war, bestand der Verdacht der unerlaubten Einreise. Die Beamten übergaben ihn daraufhin an die zuständige Bundespolizei.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 25-Jährigen ein Sicherungshaftbefehl vorlag. Der Algerier war wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Im Januar 2024 setzte das Gericht die Vollstreckung einer Reststrafe von 241 Tagen zur Bewährung aus.
Weil der Mann seinen Bewährungsauflagen nicht nachkam und sein Aufenthaltsort unbekannt war, widerrief das zuständige Gericht die Bewährung und erließ Haftbefehl gegen ihn. Die Justiz hatte ihn zusätzlich zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam führten die Beamten den 25-Jährigen am Dienstagvormittag einem Haftrichter vor und lieferten ihn anschließend in eine Justizvollzugsanstalt ein. Bei der Festnahme stellten die Polizisten außerdem eine Kleinstmenge Haschisch bei dem Mann sicher.