Ansbach: Polizei schießt 47-Jährigen ins Bein – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Beamte ein

(Symbolbild)

Ansbach – Nach einem Polizeieinsatz in der Platenstraße in Ansbach am späten Samstagabend des 6. Dezember 2025 hat die Staatsanwaltschaft Ansbach das Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizeibeamten eingestellt. Die Beamten hatten einen 47-jährigen Mann mit einem Schuss ins Bein gestoppt, nachdem dieser mit einem Messer bewaffnet auf sie zugegangen war. Das Vorgehen wurde als Notwehr gewertet.

Den Ausgangspunkt des Einsatzes bildete eine Wohnung in der Platenstraße: Kurz nach 23:00 Uhr alarmierten Bewohner eines Mehrfamilienhauses den Polizeinotruf. Der 47-jährige Mann mit deutscher und kasachischer Staatsangehörigkeit hatte zuvor in der Wohnung seiner Mutter randaliert. Diese konnte die Wohnung verlassen und bei einer Nachbarin den Notruf veranlassen. Als eine erste Polizeistreife an der Wohnung eintraf, stellten die Beamten fest, dass der Mann sich mit einem Messer bewaffnet hatte. Sie zogen sich daraufhin zurück und forderten Verstärkung an.

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens bestätigte sich anhand von Zeugenbeobachtungen sowie Aufzeichnungen der von den Polizisten getragenen Bodycam, dass der 47-Jährige die Wohnung kurz darauf verließ und dabei sichtbar ein Messer mit sich führte. Die Beamten forderten ihn auf, das Messer wegzulegen. Der Mann ignorierte diese Aufforderungen jedoch und ging stattdessen auf die Polizisten zu. Nachdem ein Warnschuss abgegeben worden war, gaben die Beamten einen gezielten Schuss ab, der den 47-Jährigen am Bein traf. Die Polizisten leisteten anschließend medizinische Erstversorgung, bevor der Mann zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht wurde.

Vor Ort übernahmen Beamte des Kriminaldauerdienstes Mittelfranken erste Tatortmaßnahmen. Die Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs führte – wie in solchen Fällen üblich – das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA), bevor das Verfahren nach enger Abstimmung an die Staatsanwaltschaft Ansbach übergeben wurde.

Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass der Schuss ins Bein die einzige Möglichkeit gewesen war, einen drohenden Messerangriff zu unterbinden. Das Vorgehen der Polizeibeamten sei daher durch Notwehr gerechtfertigt gewesen. Da kein strafbares Verhalten vorlag, wurde das Verfahren eingestellt.

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