Ingolstadt – Eine Routinekontrolle wegen eines fehlenden Fahrscheins hat am Donnerstag, 30. April, am Hauptbahnhof Ingolstadt für einen 29-jährigen Syrer weitreichende Folgen gehabt: Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vor.
Gegen 12 Uhr hatte ein Zugbegleiter den Fahrgast in einem Zug am Hauptbahnhof kontrolliert – der Mann konnte keine gültige Fahrkarte vorweisen. Der Zugbegleiter zog daraufhin die Bundespolizei hinzu, um die Personalien des Mannes festzustellen und den Vorfall aufzunehmen.
Bei der Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg seit dem 11. März 2026 mit einem Haftbefehl nach dem 29-Jährigen gesucht hatte. Grund war eine noch offene Strafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Durch die Zahlung einer Geldbuße konnte der Mann eine mehrtägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er entlassen.
Die Bundespolizei leitete zudem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Leistungserschleichung ein. Der Syrer war der Polizei bereits wegen mehrerer Diebstähle bekannt und hatte wegen räuberischen Diebstahls bereits eine Freiheitsstrafe verbüßt.