Ein 38-jähriger Radfahrer ist am Freitagabend auf der Kortemickestraße in Olpe betrunken gestürzt und hat sich dabei leicht verletzt. Der Mann fiel gegen 21.45 Uhr auf, als er vom Gehweg auf die Fahrbahn wechseln wollte und dabei zu Boden ging.
Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Radfahrer Anzeichen von Alkoholkonsum zeigte. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Die Polizei brachte den Mann zur Wache, wo eine Blutprobe angeordnet und eine Strafanzeige gefertigt wurde.
Die Kreispolizeibehörde Olpe nutzt den Vorfall, um auf die Strafbarkeit von Alkohol am Fahrradlenker hinzuweisen. Radfahrer machen sich ab einer Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille strafbar – dies gilt als absolute Fahruntüchtigkeit. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten oder ein Unfall passiert.
Schon geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen laut Polizei den Gleichgewichtssinn, die Reaktionsfähigkeit und das Sehvermögen erheblich, was die Unfallgefahr steigt. Oft werde die eigene Fahrtüchtigkeit falsch eingeschätzt. Die Beamten raten daher: Im Zweifel das Fahrrad nach Alkoholkonsum stehen lassen oder schieben – das Schieben sei nicht strafbar.