Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat am Mittwoch in Berlin vor erheblichen Datenschutzproblemen beim Training von Künstlicher Intelligenz gewarnt. Dass viele KI-Modelle mit Daten von Dritten gefüttert werden, sei definitiv ein Problem, erklärte sie der dts Nachrichtenagentur.
Das Hauptproblem liegt in den rechtlichen Grundlagen: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt für jede Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage, was bei der Nutzung von KI oft schwierig zu erfüllen sei. Bei der Verarbeitung von Drittdaten liege häufig keine Einwilligung vor, was zu rechtlichen Problemen führen könne, so Specht-Riemenschneider.
Auch die sogenannte Interessenabwägung als alternative Rechtsgrundlage biete keine Gewissheit. Selbst wenn diese als Rechtsgrundlage herangezogen werde, sei nicht garantiert, dass sie immer positiv ausfalle, warnte die Datenschutzbeauftragte.
Specht-Riemenschneider bekräftigte die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene darüber nachzudenken, unter welchen Voraussetzungen Daten verarbeitet werden dürfen. Sie forderte eine Debatte darüber, wofür die Datennutzung durch KI erlaubt oder untersagt sein sollte.
Dabei müsse zwischen verschiedenen Anwendungszwecken unterschieden werden: Der Einsatz von KI zur Verbesserung von Therapien und zur Verlängerung von Menschenleben sei anders zu bewerten als die Überwachung von Beschäftigten. Die Datenschutzbeauftragte will eine zweckgerichtete Diskussion auf europäischer Ebene und betonte die Bedeutung öffentlicher Aufklärung durch Datenschutzbehörden.