Bundespolizei nimmt Ungarin in Haft und weist Aserbaidschaner wegen Tötungsabsichten ab

(Symbolbild)

Bei Grenzkontrollen in Reitzenhain hat die Bundespolizei am Montag drei Personen mit offenen Haftbefehlen oder Fahndungsnotierungen aufgegriffen. Eine 32-jährige Ungarin musste ins Gefängnis, ein Aserbaidschaner wurde wegen Tötungsabsichten an seiner Tochter zurückgewiesen.

Die schwersten Konsequenzen hatte die Kontrolle für die ungarische Staatsangehörige, die heute Morgen um 00:20 Uhr am Grenzübergang kontrolliert wurde. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen sie ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Diebstahls vorlag. Da sie die geforderte Geldstrafe von über 1000 Euro nicht aufbringen konnte, brachten die Polizisten sie in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Dort muss sie nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen verbüßen.

Glimpflicher ging es für einen 49-jährigen Slowenen aus, der um 15:30 Uhr kontrolliert wurde. Auch gegen ihn lag ein Haftbefehl vor – die Staatsanwaltschaft Berlin suchte ihn wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Er war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen oder einer Geldstrafe von über 900 Euro verurteilt worden. Der Mann konnte das Geld bezahlen und seine Reise fortsetzen.

Den dramatischsten Fall stellte ein 56-jähriger LKW-Fahrer mit aserbaidschanischer Staatsangehörigkeit dar, der heute Morgen um 03:30 Uhr kontrolliert wurde. Bei ihm ergab die Überprüfung eine Fahndungsnotierung zur Einreiseverweigerung wegen Tötungsabsichten an seiner Tochter in Frankreich. Die Bundespolizei wies ihn umgehend nach Tschechien zurück.

Alle drei Kontrollen fanden Bei den wiedereingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang Reitzenhain statt und wurden von der Bundespolizeiinspektion Chemnitz durchgeführt.

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