Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle und stoppt zehn unerlaubte Einreisen an der Grenze

Symbolbild Bundespolizei

Zwischen Bad Muskau und Görlitz hat die Bundespolizei am verlängerten Wochenende insgesamt 27 Fahndungstreffer in den Grenzkontrollen registriert – darunter zwei Haftbefehle, zehn unerlaubte Einreisen sowie mehrere Verstöße gegen das Waffen- und Straßenverkehrsrecht.

Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte einen 30-jährigen Polen per Haftbefehl gesucht, weil er wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 677 Euro nicht zahlen konnte. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Ebenfalls in Haft musste ein 45-jähriger Pole, gegen den die Staatsanwaltschaft Hof einen Haftbefehl wegen Körperverletzung erwirkt hatte. Er sollte 1.300 Euro zahlen, konnte den Betrag jedoch nicht aufbringen und kam ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt. Bei den übrigen 25 Fahndungen handelte es sich überwiegend um Maßnahmen zur Feststellung der Erreichbarkeit der Betroffenen.

Zehn unerlaubte Einreisen stoppten die Beamten im selben Zeitraum. Betroffen waren drei kolumbianische, ein usbekischer und sechs ukrainische Staatsangehörige. Die Bundespolizei verweigerte ihnen die Einreise und wies sie nach Polen zurück.

Zudem stellten die Einsatzkräfte Verstöße gegen das Waffengesetz fest: Zwei Personen führten Pfeffersprays mit sich, die weder die vorgeschriebene Kennzeichnung noch einen Hinweis als Tierabwehrspray trugen. Die Gegenstände wurden sichergestellt und Strafverfahren eingeleitet.

Im Bereich des Straßenverkehrsrechts übergaben die Bundespolizisten mehrere Fälle an die Landespolizei Sachsen: Drei Fahrzeuge waren ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs, drei Fahrer hatten keine gültige Fahrerlaubnis, und ein Fahrzeug war mit missbräuchlich verwendeten Kennzeichen ausgestattet. Die Landespolizei leitete die entsprechenden Strafverfahren ein und untersagte jeweils die Weiterfahrt.

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