Die Bundesregierung würde ein entführtes Passagierflugzeug nicht abschießen lassen. Dies stellte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Freitag gegenüber der dts Nachrichtenagentur klar, nachdem die Regierung am Mittwoch eine Krisenreaktionsübung durchgeführt hatte.
Die Rechtslage sei „eindeutig“, betonte Hille und verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006. Das höchste deutsche Gericht hatte damals entschieden, dass ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug nicht abgeschossen werden dürfe, um dadurch Menschen am Boden zu retten. Entsprechende Regeln des Luftsicherheitsgesetzes wurden für verfassungswidrig erklärt.
Anders sah dies der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), der 2007 erklärt hatte: „Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen.“ Jung berief sich dabei auf das Recht des „übergesetzlichen Notstandes“. Diesen will die aktuelle Bundesregierung jedoch offenbar nicht mehr geltend machen. Hille wollte solche „Aussagen aus der Vergangenheit“ nicht kommentieren.
Die Bundesregierung hatte am Mittwoch unter Leitung des Bundeskanzlers eine ressortübergreifende Krisenreaktionsübung durchgeführt – nach eigenen Angaben „erfolgreich“. In dem konkreten Szenario wurde die Reaktion auf die fiktive Entführung eines zivilen Flugzeugs im deutschen Luftraum geübt.
Dabei wurde auf Grundlage einer Kabinettsentscheidung das „entführte“ Flugzeug, das zu Testzwecken wirklich in der Luft war, von einer Alarmrotte der Bundeswehr abgefangen. Die Alarmrotte bestand aus zwei Eurofighter Kampfflugzeugen, die das Testflugzeug real „abfingen und bis zur Landung auf einem Flugplatz in Norddeutschland begleiteten“, wie die Bundesregierung mitteilte.