Frankfurt: Erste bundesweite Razzia gegen Lachgas-Handel – Über 200 Kilogramm sichergestellt

(Symbolbild)

Mehr als 100 Einsatzkräfte verschiedener Sicherheitsbehörden haben am Dienstagabend, 14. April 2026, zeitgleich neun Kioske im Frankfurter Stadtgebiet kontrolliert. Bei der bundesweit ersten groß angelegten Kontrollaktion gegen den illegalen Besitz und Handel mit Lachgas stellten die Beamten neben erheblichen Mengen des Gases auch illegale Arzneimittel sicher. Insgesamt fertigten sie 15 Strafanzeigen.

Die koordinierten Kontrollen begannen parallel in mehreren Stadtteilen, darunter im Bahnhofsviertel, in Höchst und in der Innenstadt. An der Aktion beteiligten sich die Stadtpolizei, der Zoll, die Steuerfahndung, das Finanzamt, die Staatsanwaltschaft Frankfurt, die städtische Verkehrspolizei, das Hessische Polizeipräsidium Einsatz, das Landeskriminalamt, die Frankfurter Polizei sowie die FES als zuständiger Fachentsorger.

Die Einsatzkräfte stellten insgesamt mehr als 200 Kilogramm Lachgas sicher, darunter 81 Kartuschen mit jeweils 2 Kilogramm sowie 79 Kartuschen mit jeweils 670 Gramm Füllgewicht. Darüber hinaus fanden sie 26 Tabletten illegaler Arzneimittel. Gegen eine Person besteht zudem der Verdacht des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland.

Gegen 21:30 Uhr beendeten die Behörden die Kontrollen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Landesbehörden und der Stadt Frankfurt am Main führte zu dem deutlichen Erfolg im Kampf gegen den illegalen Lachgashandel. Vergleichbare Gewerbe- und Gaststättenkontrollen sollen auch künftig durchgeführt werden, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu überwachen und die Sicherheit der Frankfurter Bevölkerung weiter zu stärken.

Am 12. April 2026 war das neue Gesetz zu psychoaktiven Stoffen in Kraft getreten, das den Missbrauch von Lachgas eindämmen soll. Es regelt insbesondere Handel und Abgabe: Erwachsene dürfen Lachgas nur noch in kleinen Mengen in Form von Kapseln mit einem maximalen Füllgewicht von 8,4 Gramm erwerben. Der Verkauf an Minderjährige sowie der Vertrieb größerer Gebinde ist seither untersagt.