Ein 18- bis 20-jähriger Slowake sitzt seit Montag in Untersuchungshaft, nachdem er am Sonntagabend bei einer wilden Verfolgungsfahrt durch den Landkreis Mühldorf am Inn mehrere Verkehrsunfälle verursacht und dabei gezielt auf Fußgänger zugefahren sein soll. Die Staatsanwaltschaft Traunstein prüft auch einen möglichen Tötungsvorsatz.
Die Ereignisse nahmen am Sonntag, 3. Mai 2026, gegen 19.30 Uhr ihren Anfang. Auf der Staatsstraße 2550 auf Höhe von Ecksberg verursachte der Mann mit seinem schwarzen Ford Mondeo mit slowakischer Zulassung einen ersten Verkehrsunfall in Fahrtrichtung Ampfing. Anstatt anzuhalten, setzte er seine Fahrt fort und lieferte sich mit dem Unfallgegner ein illegales Autorennen.
Bei der Verfolgungsfahrt erreichten beide Fahrer Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h. Die Route führte zunächst weiter auf der Staatsstraße, dann auf die Autobahn A94 und schließlich auf die Bundesstraße B299 in Richtung Neumarkt-St. Veit. Dabei führte der Slowake mehrere gefährliche Überholmanöver durch.
Der Höhepunkt der Raserei ereignete sich auf einem Feldweg im Bereich Erharting. Dort fuhr der Heranwachsende mit seinem Pkw gezielt auf mehrere Personen zu, die sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnten. Verletzt wurde niemand. Bei diesem Vorfall kollidierte sein Fahrzeug mit dem Wagen des Unfallgegners und beschädigte diesen erheblich.
Auch danach setzte der Mann seine Flucht mit hoher Geschwindigkeit fort. Beim Auffahren auf die B299 verursachte er einen weiteren Verkehrsunfall und entfernte sich erneut unerlaubt vom Unfallort.
Die Polizeiinspektion Mühldorf am Inn leitete sofort eine Fahndung ein. Die Beamten konnten den Tatverdächtigen im Bereich Mühldorf-Nord stellen und vorläufig festnehmen. Sein vielfach beschädigtes Fahrzeug hatte er zwischenzeitlich abgestellt und seine Flucht zu Fuß fortgesetzt.
Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn übernahm die Ermittlungen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein. Die Vorwürfe reichen von gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr über unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bis hin zu einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Ein Sachverständiger soll nun ein unfallanalytisches Gutachten erstellen, um insbesondere die Frage eines möglichen Tötungsvorsatzes beim Zufahren auf die Fußgänger zu klären.
Am Montag, 4. Mai 2026, erließ der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mühldorf am Inn einen Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Heranwachsenden. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Die Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn bittet Zeugen, sich unter der Telefonnummer 08631/36730 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.