Enger – Ein 51-jähriger Mann soll am Donnerstag, 30. April 2026, gegen 19:50 Uhr in einem Wohnhaus in der Bahnhofstraße in Enger zunächst seine Ehefrau und anschließend seinen 18-jährigen Sohn mit einem Küchenmesser angegriffen und den Sohn dabei lebensgefährlich verletzt haben. Das Polizeipräsidium Bielefeld hat eine Mordkommission eingerichtet und ermittelt gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen versuchten Totschlags.
Eine Zeugin verständigte über Notruf die Rettungskräfte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand kam es in der Wohnung zu einer familiären Streitigkeit zwischen dem 51-jährigen Mann und seiner gleichaltrigen Ehefrau. Im Verlauf dieses Streits soll der Tatverdächtige zunächst seine Frau mit einem Küchenmesser angegriffen und schließlich den 18-jährigen Sohn damit verletzt haben. Das junge Opfer wurde in der Wohnung angetroffen, vor Ort medizinisch versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Aufgrund der lebensbedrohlichen Verletzungen musste er notoperiert werden. Zwischenzeitlich hat sich sein Zustand stabilisiert: Der 18-Jährige befindet sich im künstlichen Koma, ist aber außer Lebensgefahr.
Der Tatverdächtige war noch am Tatort, als die Polizeibeamten eintrafen. Er ließ sich widerstandslos festnehmen und wurde in Gewahrsam genommen. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen – der Mann war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Die mutmaßliche Tatwaffe, das Küchenmesser, wurde in der Wohnung sichergestellt.
Sowohl das Opfer als auch der Tatverdächtige und seine Ehefrau sind ukrainische Staatsangehörige und halten sich als Kriegsflüchtlinge in Deutschland auf. Die Mordkommission des Polizeipräsidiums Bielefeld, die für die Bearbeitung von Tötungsdelikten zuständig ist, übernahm die Ermittlungen unter Leitung von Erstem Kriminalhauptkommissar Markus Mertens. Sie arbeitet dabei gemeinsam mit Kriminalbeamten der Polizei Herford im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld.
Am Freitag, dem 1. Mai 2026, wurde der 51-Jährige auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld dem Haftrichter des Amtsgerichts Bielefeld vorgeführt. Er wird von einem Pflichtverteidiger vertreten und machte keine Angaben zur Sache. Der Haftrichter erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Im Anschluss wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.